Verurteilt wurde Kolumbien, weil der Staat es unterlassen hatte, strafrechtlich zu untersuchen, wer den Auftrag für den Mord am Gewerkschafter gegeben hat.

Verurteilt wurde Kolumbien, weil der Staat es unterlassen hatte, strafrechtlich zu untersuchen, wer den Auftrag für den Mord am Gewerkschafter gegeben hat.
In Kolumbien hat der hohe Preis des Medikamentes gegen Blutkrebs, Glivec, zu einer untragbaren finanziellen Belastung des Gesundheitswesens geführt. Die kolumbianische Regierung hat deshalb 2015 beschlossen, das Medikamente als von öffentlichem Interesse zu erklären und die Monopolstellung des Pharmagiganten Novartis zu beenden, damit der Wettbewerb durch Generikahersteller zu einem Preisrückgang führt. Novartis wollte jedoch nicht auf diese reichlich sprudelnde Gewinnquelle verzichten und drohte damit, Kolumbien vor einem Internationalen Schiedsgericht zu verklagen. Obwohl der Preis für Glivec schlussendlich gesenkt werden konnte, getraute sich Kolumbien jedoch nicht, das Monopol von Novartis in Frage zu stellen. Die Einschüchterungskampagne des Unternehmens verhinderte so einen Präzedenzfall, der andere Länder dazu hätte animieren können, ebenfalls gegen die überrissenen Preise von Novartis vorzugehen.
In Kolumbien sind innerhalb von zehn Tagen drei Arbeiter von Nestlé ermordet worden – während laufender Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Sinaltrainal und dem Unternehmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Nichtregierungsorganisationen sind entsetzt und...
Seit eineinhalb Jahren schwelt ein Konflikt zwischen kolumbianischen Gesundheitsorganisationen, dem kolumbianischen Staat und Novartis, rund um die Frage einer Zwangslizenz für das Krebsmedikament Glivec. In den vergangenen zwei Monaten ist nun Bewegung in die Geschichte gekommen, nachdem der kolumbianische Gesundheitsminister Gaviria angekündigt hatte, den Wirkstoff Imatinib als von öffentlichem Interesse zu erklären. Diese Massnahme ist aber auch in Kolumbien nicht unumstritten und hat v.a. massive Drohungen aus den USA zur Folge.
Die Schweizer Justiz hat sich geweigert, die Rolle des Konzerns Nestlé bei der Ermordung des Arbeiters und kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero aufzuklären. Deswegen hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) für Romeros Witwe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Das ECCHR beruft sich auf das Recht auf Leben (Artikel 2) und das Recht auf eine wirksame Beschwerde (Artikel 13) aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.