Petro will die Campesinos als Rechtssubjekte anerkennen und endlich die Agrarreform umsetzen

Petro will die Campesinos als Rechtssubjekte anerkennen und endlich die Agrarreform umsetzen

Die Kampagne des Pacto histórico war die einzige, die die Anerkennung der Kleinbauern und Kleinbäuerinnen als soziale Gruppe und als Rechtssubjekte sowie die Umsetzung einer Agrarre-form versprach. Nun macht sich die Regierung an die Umsetzung. Kernstücke der Agrarreform sind das Mehrzweck-Kataster und die Formalisierung des Grundbesitzes. Mit dem Mehrzweck-Kataster soll das Land höher besteuert werden und so mehr produzieren. Unproduktives Land will die Regierung Petro mit dem Gewinn der Bodensteuer aufkaufen und an Landlose verteilen. Ebenso soll der informelle Landbesitz durch Titel legalisiert werden. Mechanisierte Grossbetriebe und Kleinbauern sollen nebeneinander bestehen und sich ergänzen. Ebenso steht die Ernäh-rungssouveränität und die Bekämpfung des Klimawandels auf dem Programm. Obwohl es keine sehr radikale Reform mit Enteignungen ist, drohen die Grossgrunbesitzer it massivem, auch be-waffneten, Widerstand.

Novartis gegen Kolumbien

Novartis gegen Kolumbien

In Kolumbien hat der hohe Preis des Medikamentes gegen Blutkrebs, Glivec, zu einer untragbaren finanziellen Belastung des Gesundheitswesens geführt. Die kolumbianische Regierung hat deshalb 2015 beschlossen, das Medikamente als von öffentlichem Interesse zu erklären und die Monopolstellung des Pharmagiganten Novartis zu beenden, damit der Wettbewerb durch Generikahersteller zu einem Preisrückgang führt. Novartis wollte jedoch nicht auf diese reichlich sprudelnde Gewinnquelle verzichten und drohte damit, Kolumbien vor einem Internationalen Schiedsgericht zu verklagen. Obwohl der Preis für Glivec schlussendlich gesenkt werden konnte, getraute sich Kolumbien jedoch nicht, das Monopol von Novartis in Frage zu stellen. Die Einschüchterungskampagne des Unternehmens verhinderte so einen Präzedenzfall, der andere Länder dazu hätte animieren können, ebenfalls gegen die überrissenen Preise von Novartis vorzugehen.

Ermordung von drei Arbeitern bei Nestlé Kolumbien: Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen fordern Nestlé auf, für die Sicherheit der ArbeiterInnen zu sorgen

Ermordung von drei Arbeitern bei Nestlé Kolumbien: Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen fordern Nestlé auf, für die Sicherheit der ArbeiterInnen zu sorgen

In Kolumbien sind innerhalb von zehn Tagen drei Arbeiter von Nestlé ermordet worden – während laufender Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Sinaltrainal und dem Unternehmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Nichtregierungsorganisationen sind entsetzt und...

Streit zwischen Novartis und Kolumbien über Zwangslizenz für Krebsmedikament eskaliert

Streit zwischen Novartis und Kolumbien über Zwangslizenz für Krebsmedikament eskaliert

Seit eineinhalb Jahren schwelt ein Konflikt zwischen kolumbianischen Gesundheitsorganisationen, dem kolumbianischen Staat und Novartis, rund um die Frage einer Zwangslizenz für das Krebsmedikament Glivec. In den vergangenen zwei Monaten ist nun Bewegung in die Geschichte gekommen, nachdem der kolumbianische Gesundheitsminister Gaviria angekündigt hatte, den Wirkstoff Imatinib als von öffentlichem Interesse zu erklären. Diese Massnahme ist aber auch in Kolumbien nicht unumstritten und hat v.a. massive Drohungen aus den USA zur Folge.

Mord an Nestlé-Arbeiter Romero in Kolumbien: Beschwerde gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Mord an Nestlé-Arbeiter Romero in Kolumbien: Beschwerde gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Schweizer Justiz hat sich geweigert, die Rolle des Konzerns Nestlé bei der Ermordung des Arbeiters und kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero aufzuklären. Deswegen hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) für Romeros Witwe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Das ECCHR beruft sich auf das Recht auf Leben (Artikel 2) und das Recht auf eine wirksame Beschwerde (Artikel 13) aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.