Wiedereingliederung und Sicherheit der ehemaligen FARC-KämpferInnen
Von Fabian Dreher
Mehr als zwei Jahre nach der Demobilisierung steht die Wiedereingliederung der ehemaligen FARC-KämpferInnen immer noch am Scheideweg. In der gegenwärtigen Wahlkampfphase nehmen Drohungen, Gewalt und Morde an FARC-Mitgliedern laufend zu und gefährden damit die gesellschaftliche Wiedereingliederung. Die Stiftung Ideen für den Frieden (FIP) hat den Stand der Wiedereingliederung untersucht und Empfehlungen zur Verbesserung von Sicherheit sowie sozialer und ökonomischer Wiedereingliederung formuliert[1].
Im Rahmen des Friedensabkommens zwischen der Regierung Kolumbiens und den FARC wurden auch die Demobilisierung der FARC-KämpferInnen und ihre soziale und ökonomische Wiedereingliederung in die kolumbianische Gesellschaft ausgehandelt. Nur wenn die Wiedereingliederung der ehemaligen KämpferInnen gelingt, können diese den Übergang in ein ziviles Leben schaffen. Entsprechend ist die Wiedereingliederung entscheidend für die tatsächliche und langfristige Demobilisierung und die mit dem Friedensabkommen angestrebte Reduktion der Gewalt. Im Friedensabkommen von 2016 sind jedoch die Wiedereingliederungsmassnahmen nur sehr allgemein gehalten. So nehmen die Modalitäten der Waffenabgabe und Demobilisierung der FARC 65 Seiten des Abkommens ein, während sich nur gerade sechs Seiten mit der wirtschaftlichen Wiedereingliederung befassen.
Neben der wirtschaftlichen Wiedereingliederung ist vor allem die Sicherheit der ehemaligen KämpferInnen entscheidend für den Erfolg des Friedensabkommens. Und hier besteht aktuell grosser Handlungsbedarf, wurden doch seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens mindestens 123 ehemalige FARC-KämpferInnen ermordet. Bedroht sind insbesondere ehemalige FARC-KämpferInnen, die sich für eine individuelle Wiedereingliederung entscheiden haben und sich nicht mehr in den Übergangs- (ETCR) oder kollektiven Wiedereingliederungszonen (ARG) befinden. Trotz dieser Unsicherheit nehmen weiterhin über 10‘400 der anerkannten 13‘190 demobilisierten KämpferInnen an Wiedereingliederungsmassnahmen teil. Die übrigen etwa 2800 Personen haben sich dabei lange nicht alle illegalen bewaffneten Gruppierungen angeschlossen, wie kolumbianische Massenmedien teils portieren. Viele haben sich auch auf Grund der schleppenden Umsetzung vom offiziellen Wiedereingliederungsprozess abgewandt und versuchen meist mit Hilfe familiärer Strukturen, den Übergang in das zivile Leben zu bewältigen.
Im Wahljahr 2019 (Lokal- und Departementswahlen) hat die Gewalt gegen die politische Opposition, soziale und politische AktivistInnen sowie ehemalige FARC-Angehörige noch zugenommen. Die Überprüfungsmission der UNO sowie der UNO-Sicherheitsrat zeigten sich jüngst besorgt über die massive Zunahme der politischen Gewalt in Kolumbien. Mindestens zehn KandidatInnen, darunter fünf aus den Reihen der FARC wurden 2019 bereits ermordet.
Auch bei früheren Friedensprozessen ist es dem kolumbianischen Staat nicht vollständig gelungen, für die Sicherheit der Demobilisierten zu sorgen. So wurden in den 1990er Jahren jeweils mehrere Mitglieder der demobilisierten Aufstandsbewegungen M-19 und EPL ermordet, darunter 1990 auch der Präsidentschaftskandidat der politischen Partei Alianza Democrática M-19, Carlos Pizarro. Aber auch die zwischen 2003 und 2006 demobilisierten Paramilitärs wurden nicht von der Vergeltungsgewalt verschont. Gemäss aktualisierten Zahlen der Wiedereingliederungs- und Normalisierungsagentur (ARN) wurden zwischen 2003 und Juli 2018 3656 demobilisierte AUC-Mitglieder ermordet, was gut 5 Prozent der Demobilisierten entspricht. Diesen Stand hat die Gewalt gegen ehemalige FARC-Mitglieder (noch) nicht erreicht.
Auf Grund dieser Erfahrungen sowie der massiven Gewaltwelle gegen Angehörige und SympathisantInnen der Patriotischen Union UP, die zwischen 1982 und 1986 mehr als 3000 Personen das Leben kostete – darunter auch Kongressabgeordnete, Senatoren und Bürgermeister – wurden im Friedensabkommen von 2016 verschiedene Mechanismen für die Sicherheit der FARC-Mitglieder nach der Demobilisierung festgehalten. Die Sicherheitsmassnahmen wurden ab 2017 auch mit unterschiedlichem Erfolg umgesetzt. Die Umsetzung wurde jedoch dadurch erschwert, dass die ehemaligen FARC-KämpferInnen sehr unterschiedliche Wege zur Wiedereingliederung wählen, die nur zum Teil im Friedensabkommen vorgesehen waren.
Von den über 14‘000 ursprünglich gemeldeten FARC-Mitgliedern wählten schliesslich nur etwas mehr als 6800 die im Friedensabkommen vorgesehene kollektive Wiedereingliederung. Heute leben nur noch 26 Prozent, also ca. 3500 ehemalige FARC-KämpferInnen in den Übergangs- und Wiedereingliederungszonen ETCR. Weitere 1800 verfolgen ihre Wiedereingliederung in selbstgewählten Eingliederungs- und Versammlungszonen (NPR). Entsprechend leben heute beinahe zwei Drittel der ehemaligen KämpferInnen nicht in kollektiven Wiedereingliederungszonen. Entgegen verschiedenen Medienberichten haben aber nur die wenigsten von ihnen den Wiedereingliederungsprozess vollständig verlassen. So ist nur bei 9 Prozent von ihnen der aktuelle Wohn- und Aufenthaltsort unbekannt. Dies entspricht weniger als 1200 Personen. Trotz regem Zulauf auch aus anderen kriminellen Kreisen verfügen also die sogenannten dissidenten FARC-Nachfolgeorganisationen nicht annähernd über die militärischen und personellen Mittel wie die frühere FARC-EP.
Der vorliegende Bericht der Stiftung FIP entwickelt aus den aktuellen Problemen Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit und der Wiedereingliederungsmassnahmen. Die vom kolumbianischen Staat ergriffenen Massnahmen sind bisher deutlich ungenügend, wie auch die vielen Morde klar belegen. Gleichzeitig ist die Gewalt auch eingebettet in die gesamthaft ungenügende Sicherheitslage in den vielen ländlichen Gegenden Kolumbiens. In diesen Kontext ist soeben bewilligte Verlängerung der ETCR und NPR zu begrüssen. Denn die Gewalt richtet sich bisher vor allem gegen Einzelpersonen ausserhalb dieser Kollektivterritorien. Diese müssen noch besser in ihre Umgebung integriert werden. Hier gilt es vor allem die lokalen Gemeinschaften im Umfeld dieser Zonen einzubeziehen. Die Umsetzung der Wiedereingliederungsprogramme läuft immer noch äusserst schleppend, weniger als 10 Prozent der ehemaligen KämpferInnen nehmen aktuell an einkommensgenerierenden Projekten teil. Dank der Sonderjustiz für den Frieden JEP erhalten die ehemaligen FARC-Mitglieder auch eine Zukunftsperspektive über die befristeten Wiedereingliederungsmassnahmen hinaus.
[1] http://ideaspaz.org/media/website/FIP_NE_TrayectoriasFarc_Final_V02.pdf