Die Regulierung des sozialen Protestes per Dekret ist verfassungswidrig
Zusammenfassung und Übersetzung Von Carla Ruta
Am 18. Juni hat der Innenminister Daniel Palacios per Twitter angekündigt, dass die Regierung das Dekret 003 von 2021 revidiert. Dieses soll zukünftig festlegen, dass Kundgebungen, die als Mittel die temporäre oder permanente Behinderung von Strassen, Verkehrsachsen oder Transportinfrastrukturen nutzen, keine Form friedlichen (und deshalb legalen) Protestes seien. Noch ist der konkrete Inhalt dieser Reform nicht bekannt, aber die Ankündigung des Innenministers zeigt, dass die Regierung beabsichtigt, das friedliche Demonstrieren einzuschränken. Konkret würde das heissen, dass das Blockieren von Strassen und Verkehrsachsen keine legitime Demonstrationsart ist und deshalb nicht mehr vom Verfassungsartikel 37 (Versammlungsfreiheitsartikel) geschützt wäre. Dies hätte zur Folge, dass diese Blockaden durch die Sicherheitskräfte mit Waffengewalt aufgelöst werden könnten. Ist dies aber verfassungs- und menschenrechtskonform? Die ask! hat einen Artikel von El Espectador zusammengefasst.
In Folge einer Klage von Menschenrechtsorganisationen, Professoren und Studentenorganisationen, entschied der Oberste Gerichtshof im 2020, dass die Behörden während den Kundgebungen von 2019 das Recht auf Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte verletzt hatten. Der Gerichtshof befand, dass die Sicherheitskräfte systematisch, gewalttätig und ungerechtfertigt gegen friedliche Demonstrationen vorgingen. Es wurden unter anderem von tödlichen Waffen und chemischen Mitteln auf unverhältnismässige Art Gebrauch gemacht. Aus diesen Gründen entschied der Gerichtshof, dass der Präsident eine Arbeitsgruppe (mesa de trabajo) einberufen solle mit dem Ziel, die Richtlinien zur Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte während Kundgebungen zu revidieren und ein Protokoll zum Schutze der Menschenrechte zu erarbeiten. Dieses Protokoll solle die Standards, die vom Verfassungsgerichtshof und von der Interamerikanischen Kommission für Menschrechte festgelegt wurden, sowie die Empfehlungen der UNO zu diesem Thema integrieren. In dieser Arbeitsgruppe sollten nebst VertreterInnen der Behörden auch VertreterInnen der Zivilgesellschaft teilnehmen. Produkt dieser Arbeitsgruppe ist das Dekret 003, welches im Januar 2021 verabschiedet wurde. Die Richtlinien zur Gewaltanwendung während Kundgebungen wurden schlussendlich nur ungenügend überarbeitet und viele der Vorschläge und Empfehlungen der Zivilgesellschaft wurden nicht aufgenommen.
Obwohl das Dekret 003 seit Januar in Kraft ist, wurde es dennoch von den Sicherheitskräften während der Proteste, die Ende April begannen, nicht umgesetzt. Es ist eben dieses Dekret, dass nun die Regierung wieder abändern möchte. Aus den folgenden Gründen sind die vorgeschlagenen Abänderungen des Dekretes 003 verfassungswidrig:
- Es fehlt die gesetzliche Grundlage
Das Verfassungsgericht hat in seinem Beschluss C-227 von 2017 deutlich gemacht, dass nur das Parlament die Versammlungsfreiheit regulieren kann, und dies nur durch ein «statutarisches» Gesetz (ein durch die Wichtigkeit des Themas, das es behandelt – die Menschenrechte –, hierarchisch höher gestelltes Gesetz als andere Gesetze). Dieses Gesetz muss von der absoluten Mehrheit des Parlaments verabschiedet werden (eine einfache Mehrheit reicht nicht). Nach Verabschiedung des Gesetzes wird dieses automatisch einer Revision durch das Verfassungsgericht unterzogen und tritt erst nach Abschluss dieser Revision in Kraft.
- Die Versammlungsfreiheit muss geschützt werden
Das Verfassungsgericht hat festgelegt, dass das Parlament selbst mit einem «statutarischen» Gesetz die Grundrechte nicht aufheben kann. Im Falle der Versammlungsfreiheit und Recht auf Protest müssen die inhärenten Konturen dieses Menschenrechtes, namentlich das Recht auf friedlichen, unbewaffneten Protest, gewahrt werden. Dieses Menschenrecht zu wahren war eben das Ziel des Dekretes 003. Aus diesem Grund kann dieses Dekret nicht durch die Regierung verwässert und abgeschwächt werden. Dies wäre auch gegen den Sinn des Entscheides des Obersten Gerichtshofes von 2020.
- Eine solche Reform muss konsultiert werden
Da es sich um ein Dekret handelt, das aus einer Verhandlung zwischen Zivilgesellschaftsorganisationen und Behörden im Rahmen der Arbeitsgruppe entstanden ist, müsste auch jegliche Änderung dieses Dekrets im gleichen Rahmen wieder zuerst besprochen werden. Die Arbeitsgruppe müsste wieder einberufen werden, um alle Beteiligten über den Inhalt der Reform zu informieren, dessen Inhalt zu diskutieren und zu versuchen auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die Meinungsverschiedenheiten müssten protokolliert werden. In diesem Fall gab es aber keine Verhandlung, keine Vernehmlassung, und die Zivilgesellschaftsorganisationen, die sich an der Arbeitsgruppe beteiligten, wurden nicht einmal vorgängig informiert.
- Das Dekret kann das Strafrecht nicht verändern
Die Reform, die von der Regierung vorgeschlagen wurde, würde Konsequenzen haben auf das Strafrecht. Das Strafrecht kann aber nicht über ein Dekret des Präsidenten verändert werden. Das Strafrecht (Código Penal) unter Artikel 353 A definiert schon in welchen Fällen das Blockieren von Strassen strafbar ist: Wer durch illegale Mittel das Blockieren von Strassen oder Transportinfrastrukturen anstiftet, leitet, verordnet oder die Mittel dazu liefert, seien es zeitlich begrenzte oder permanente, selektive oder generelle Blockaden, die gegen den Schutz des Menschenlebens, die Gesundheit, die Ernährungssicherheit, die Umwelt oder das Recht auf Arbeit verstossen (..). (Paragraph) Sind ausgeschlossen von diesem Artikel durch die Behörden befugte Kundgebungen im Rahmen des Artikel 37 der Verfassung.
Aus diesem Grunde ist der einzige Fall in dem das Blockieren von Strassen eine Straftat ist, wenn mit illegalen Mitteln die erwähnten Rechtsgüter geschädigt/beeinträchtigt werden.
- Demonstrieren ist legitim
Die Reform des Dekrets 003 ignoriert, dass das Blockieren von Strassen und Verkehrsachsen eine legitime Form des sozialen Protestes ist, die national und international anerkannt ist.
Die Regierung beharrt darauf, die Proteste zu stigmatisieren, zu kriminalisieren und Kundgebungen einzig aus der Perspektive der Störung der öffentlichen Ordnung zu betrachten. Die Proteste sollten von der Regierung endlich als die Ausübung eines Grundrechtes betrachtet werden.