Fortschritte und Herausforderungen der Geschlechterpolitik

Jan 29, 2019

Von Fabian Dreher

Mitte Januar 2019 präsentierten die NGO CINEP und CERAC ihren zweiten Bericht über die Umsetzung des geschlechtsspezifischen Fokus (enfoque de genero) des Friedensabkommens zwischen der Regierung Kolumbiens und den FARC. Der Bericht analysiert die Berücksichtigung der Genderperspektive bei der Umsetzung des Friedensabkommens in der Zeit von Juni bis November 2018[1].

Seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens wurden verschiedene Programme und Massnahmen in Kraft gesetzt, die die Genderperspektive umsetzen sollen. So nahmen Frauen und LGBTI*-Personen an der Ausarbeitung der territorialen Entwicklungspläne (PDET) teil und konnten ihre spezifischen Bedürfnisse einbringen. Ebenfalls wurde sichergestellt, dass genügend Frauen und LGBTI*-Personen im Nationalen Rat für Frieden, Versöhnung und Zusammenleben sowie in den regionalen Räten vertreten sind. Im Nationalen Reintegrationsrat für die Wiedereingliederung der ehemaligen FARC-KämpferInnen in die Gesellschaft wurde eine Fachstelle für Genderfragen geschaffen. Bei der Schaffung der verschiedenen Instanzen des SIVJRNR, der Wahrheitskommission CEV, der Sonderjustiz für den Frieden JEP und der Sucheinheit für Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen (UBPD), wurde die Genderperspektive einbezogen und der Zugang für alle Opfer des bewaffneten Konflikts, insbesondere Frauen und LGBTI*-Personen, sichergestellt. Zudem schuf die Regierung per Dekret eine hohe Behörde für Genderanliegen. Von 35 Gesetzesdekreten beziehen sich 17, von fünf Rechtsakten beziehen sich zwei und von sechs angenommenen Gesetzen enthalten drei eine geschlechtsspezifische Perspektive.

Auch die neue Regierung unter Präsident Iván Duque zeigte sich gewillt, den geschlechtsspezifischen Ansatz bei der Umsetzung des Friedensabkommens zu berücksichtigen. So konnten sich insbesondere bei der Ausarbeitung der PDET viele Frauen und Frauengruppierungen einbringen. Auch erhielt der Nationale Entwicklungsplan (PND) 2018-2022 ein eigenes Kapitel über die Gleichstellung der Geschlechter.

In der Berichtsperiode wurden auch verschiedene weitere Gesetze für die Gleichstellung der Geschlechter sowie den Schutz der LGBTI*-Bevölkerung verabschiedet, die nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Friedenabkommens stehen. So wurde ein Gesetzesdekret erlassen, welches die Diskriminierung wegen sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verbietet (decreto 410/18). Das Dekret 762/18 schützt zudem die Rechte von LGBTI*-Personen. Zu begrüssen ist auch der Start eines integralen Programms zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und weiblichen sozialen Führungspersonen, eine langjährige Forderung der Frauenrechtsbewegung.

Neben vielen positiven Ansätzen gibt es jedoch auch Kritikpunkte für die politische Umsetzung des Friedensabkommens. In vielen Gesetzesentwürfen wird einfach erwähnt, dass spezifische Massnahmen für «Frauen» und «LGBTI*-Personen» geschaffen und umgesetzt werden müssen. Bei solch allgemein gehaltenen Formulierungen besteht ein hohes Risiko, dass schlussendlich gar keine geschlechtsspezifischen Massnahmen umgesetzt werden. Formell wird beim Erlass der Gesetze dem «enfoque de genero» damit genüge getan, in der Realität ändert sich aber wenig bis nichts.

Ein weiterer problematischer Punkt ist die mangelnde Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse bei der Ausgestaltung der Übergangs- und Wiedereingliederungszonen (ETCR). Bei den wenigen bisher bewilligten produktiven Projekte wurden Frauen kaum berücksichtigt, es wurden keine Massnahmen für sexuelle Gesundheit und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen. Dies obwohl viele der ehemaligen FARC-KämpferInnen weiblich sind und teils auch mit Säuglingen und Kleinkindern in den ETCR leben.

Völlig vergessen gingen im von der neuen Regierung vorgelegten Nationalen Entwicklungsplan die Rechte der LGBTI*-Bevölkerung. Damit droht ein Rückschritt zu einer veralteten und beschränkten Form der Geschlechtsperspektive, die nur Frauen einschliesst. Mit dem Friedensabkommen konnte die Geschlechtsperspektive erfolgreich erweitert werden. Auch ist bis jetzt nicht klar, welche Mittel die neue Regierung für die Umsetzung der Genderperspektive zur Verfügung stellen wird. Bis heute wurde diese vor allem von der internationalen Gemeinschaft finanziert. Zudem verfügt die neue Regierung bisher über keinen Plan um die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und weibliche soziale Führungspersonen effektiv zu bekämpfen.

 

[1] https://docs.google.com/viewerng/viewer?url=https://cinep.org.co/images/csivi/Segundo-Informe-Gnero-CERAC-CINEP-.pdf