Umstrittenes Urteil des Weltbankschiedsgerichts gegen Kolumbien

Nov 1, 2021

Von Stephan Suhner

Am 10. September 2021 wurde ein Urteil des Internationalen Zentrums für die Lösung von Investitionsstreitigkeiten ICSID im Streitfall zwischen der kanadischen Bergbaufirma Eco Oro und Kolumbien bekannt. Kolumbianische und internationale Organisationen kritisieren dieses Urteil über das Bergbauprojekt im Páramo Santurbán aus drei Gründen: Es ist erstens inkonsistent und zeigt ein mangelndes Verständnis der sozialen und biologischen Komplexität des Falles; es ist zweitens das Resultat eines Systems von Schiedsverfahren, das ungerecht ist, in wesentlichen Teilen geheim abläuft und zu willkürlichen Entscheidungen der berufenen Richter führt und es erhöht drittens das Risiko für andere Schiedsverfahren, die beim ICSID gegen Kolumbien hängig sind.

Das Verfahren zwischen Eco Oro und Kolumbien beruht auf dem Freihandelsabkommen zwischen Kolumbien und Kanada. Das ICSID kommt zwar zum Schluss, dass die von Kolumbien getroffenen Schutzmassnahmen für die Páramos legitim seien und keine Enteignung der Ansprüche des kanadischen Unternehmens darstellen würde. Die konkreten Handlungen zur Abgrenzung des Páramos Santurbán hätten aber die Standards für faire und gleichwertige  Behandlung des kanadischen Unternehmens verletzt. Ausstehend ist noch, ob und in welcher Höhe Eco Oro Entschädigungen zugesprochen werden sollen. Das ICSID hat dazu weitere Informationen von den Parteien verlangt.

Eco Oro hatte das Schiedsverfahren 2016 angestrengt, weil es die Schutzmassnahmen Kolumbiens für die Páramos, die Trinkwasserquelle für 70% der Bewohner Kolumbiens sind, hinterfragte. Eco Oro will die Goldmine Angostura im Páramo de Santurbán im Departement Santander, in der Nähe von Bucaramanga, ausbeuten. Das Unternehmen betonte den Wert der millionenschweren Investitionen sowie die umfangreichen Sozialengagements und Umweltschutzmassnahmen, die auch von der kolumbianischen Regierung gelobt worden seien. Das Unternehmen habe umfangreiche Metallvorkommen entdeckt, durch die 2016 getroffenen Massnahmen zur Definition der Grenzen des Páramos und zu dessen Schutz seien ihre Investitionen aber wertlos geworden. Zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Umweltorganisationen kämpfen seit vielen Jahren gegen den Goldabbau im Páramo de Santurbán, der für die Wasserversorgung der Millionenstadt Bucaramanga sehr wichtig ist.

Eine Mehrheit der Richter befand zwar, dass die durch das Unternehmen kritisierten Massnahmen in Übereinstimmung mit kolumbianischem Recht und mit dem legitimen Ziel, Fortschritte beim Umweltschutz zu machen, getroffen wurden. Ebenso anerkannte die Mehrheit der Richter, dass die Páramos durch den Klimawandel oder menschliche Tätigkeiten bedroht sind und dass es schwierig ist, dass sie sich trotz Bergbauaktivitäten erholen können. Die Richter lehnten deshalb das Argument von Eco Oro ab, wonach das Vorsichtsprinzip nicht anwendbar sei, sondern hielten vielmehr fest, dass dieses Prinzip im vorliegenden Fall sehr relevant sei. Mit diesem Argument wurde der Anspruch von Eco Oro abgelehnt, festzustellen, dass ihre Rechte durch Kolumbien indirekt enteignet worden seien.

Das Gericht hielt aber fest, dass das Zögern, die Widersprüche und die lange Zeitdauer des kolumbianischen Staates bei der Abgrenzung des Páramos die Erwartungen in die Investitionen von Eco Oro beeinträchtigt haben, ohne eine legitime Rechtfertigung zu haben, wodurch der Investor keine gerechte und ausgewogene Behandlung erfahren habe gemäss dem Mindeststandard zur Behandlung von Ausländern. Dieser letzte Teil des Urteils ist inkongruent und verkennt die Komplexität des Falles und die Herausforderungen, die sich stellen, um die Beteiligung aller Interessensgruppen an der Begrenzung des Páramos sicher zu stellen. Obwohl das Gericht an mehreren Stellen des Urteils anerkennt, dass dieser Begrenzungsprozess widersprüchliche Interessen unter einen Hut bringen musste, kommt es am Schluss zum Befund, dass der Prozess ungenügend war.

Ein weiteres Problem dieser Investoren-schiedsgerichte ist, dass die Richter einen enormen Ermessensspielraum haben und nicht auf frühere Präzedenzfälle zurückgreifen, was ihre Urteile kaum vorhersagbar und willkürlich machen. Zudem stellt das Urteil die Investitionen in den Bergbau über die Verpflichtung des Staates, die Umwelt und das Wasser der KolumbianerInnen zu schützen. Ausserdem hat das Gericht die mangelnde Sorgfaltspflicht des Bergbauunternehmens bei der Beurteilung des Falles nicht berücksichtigt: Eco Oro wusste, dass ihr Bergbauprojekt sich mit einem schützenswerten Páramo überlappt, und dass damit das Minenprojekt allenfalls nicht durchführbar war. Dieses supranationale Schiedsverfahren stellt für Länder wie Kolumbien eine grosse juristische Unsicherheit dar, da die Willkür in den Verfahren dazu führt, dass Staaten für irgendwelche Massnahmen, die die Gewinnerwartungen von Unternehmen reduzieren, bestraft werden können. Gegen Kolumbien sind noch verschiedene weitere Klagen vor dem Schiedsgericht hängig: Die Unternehmen Red Eagle Exploration und Galway Gold haben ebenfalls Klagen wegen der Begrenzung des Páramos Santurbán hängig, Cosigo Ressources und Gran Colombia Gold haben Kolumbien ebenso verklagt wie Anglo American und Glencore, letztere beide wegen Cerrejón.

Fazit

Kolumbien und das Unternehmen Eco Oro ziehen beide aus dem ICSID-Urteil für sich positive Schlüsse und sehen sich als Gewinner. Kolumbien unterstreicht, dass das Schiedsgericht das Recht Kolumbiens, die Páramos zu schützen, anerkenne und diese Schutzmassnahmen keine Enteignung des Investors darstellen würden. Eco Oro hob hervor, dass das Gericht bestätigt habe, dass Kolumbien das Freihandelsabkommen verletzt habe und den Investitionen von Eco Oro keine faire und gleichwertige Behandlung zukommen liess. Aus Sicht der ask! ist das Urteil tatsächlich widersprüchlich, da einerseits das Recht Kolumbiens, Umweltschutzmassnahmen zu ergreifen, anerkannt wurde, der konkrete Ablauf der Begrenzung des Páramos aber als gegenüber dem Investor unfair bezeichnet wurde. Tatsächlich brauchte Kolumbien teilweise sehr lange, um seine Páramos zu schützen, weil verschiedene staatliche und unternehmerische Interessen sich gegen einen umfassenden Schutz der Páramos stellten. Zudem wurde vor allem in der Regierungszeit von Alvaro Uribe in grossem Tempo und ohne Kontrollen Bergbautitel vergeben, viele in eigentlich schutzwürdigen Ökosystemen. Schon damals gab es massiven zivilgesellschaftlichen Wiederstand gegen diese Bergbauprojekte und schon damals war klar, dass die Titelvergabe gegen legitime Schutzinteressen und z.T. gegen laufende Schutzmassnahmen (Gründung von Nationalparks, Prozesse zur Grenzsetzung der Páramos) verstossen. Auch die Unternehmen, die damals die Konzessionen zugeschlagen erhielten, hätten wissen müssen und können, dass ihre Investitionen umstritten sind und allenfalls Umweltschutzmassnahmen zum Opfer fallen. Es ist fraglich, ob all diese Investitionen getätigt worden wären, wenn die Unternehmen ihrer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht tatsächlich nachgekommen wären und wenn sie nicht auf die Möglichkeit dieser internationalen Schiedsgerichtsbarkeit hätten zählen können. Tatsache ist, dass Kolumbien noch sehr viele Risiken hat, wegen leichtfertig erteilten Konzessionen und Umweltlizenzen, die durch spätere Regierungserlasse und Urteile der obersten Gerichte korrigiert wurden, verklagt zu werden. Die Klage von Glencore und Anglo American gegen Kolumbien wegen dem Minenabschnitt La Puente, der durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes blockiert ist, ist nur ein weiteres Beispiel dafür. Wie dieses Verfahren ausgeht, ist noch völlig offen. Hätten die kolumbianischen Behörden internationale Normen und nationale Gesetze eingehalten, wäre die Umleitung des Arroyo Bruno so nicht bewilligungsfähig gewesen. Cerrejón hat das Urteil des Verfassungsgerichts ignoriert respektive sehr einseitig ausgelegt und die Arbeiten am Bruno-Fluss trotzdem weitergeführt. Was und wofür Glencore und Anglo American genau Entschädigung fordern ist noch nicht bekannt, aber es ist ein weiteres eklatantes Beispiel, wie mit den Investorenschiedsgerichten Aktionärsinteressen gegen den Umweltschutz und gegen die Rechte der ethnischen Gemeinschaften durchgesetzt werden.

Quellen:

https://www.asuntoslegales.com.co/actualidad/eco-oro-aseguro-que-decision-del-ciadi-confirma-que-colombia-violo-trato-justo-y-equitativo-a-las-inversiones-3231250

https://aida-americas.org/es/prensa/tribunal-de-arbitraje-favorece-a-empresa-canadiense-y-pone-la-inversion-extranjera-por-encima-de-santurban