28.03.2013
Freiwilligkeit allein verhindert keine Menschenrechtsverletzungen
28.03.2013Der am 27. März publizierte Grundlagenbericht des Bundesrates zur Rohstoffbranche benennt zwar die Probleme, formuliert jedoch keine Lösungen. „Recht ohne Grenzen“ kritisiert, dass der Bundesrat weiterhin auf freiwillige Firmeninitiativen setzt und seine politische Verantwortung verkennt.
Zwar werde das hohe Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung im Bereich des Rohstoffabbaus durch Schweizer Firmen anerkennt, doch sieht er zur Bekämpfung dieses Risikos einzig Unternehmen und Gaststaat in der Pflicht.
Mitte März hatte der Nationalrat dem Bundesrat den Auftrag gegeben eine rechtsvergleichende Studie zur Einführung einer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht für Unternehmen erstellen zu lassen. „Recht ohne Grenzen“ erwartet, dass dabei konkrete Vorschläge gemacht werden und dass es dabei anders als beim Rohstoffbericht nicht bei der Auslegeordnung bleiben wird.
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