09.12.2013
Die Schweiz erlässt Richtlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen
09.12.2013Am 10. Dezember hat das Schweizer Aussendepartement die Schweizer Richtlinien zum Schutz der MenschenrechtsverdeidigerInnen (MRV) veröffentlicht. Diese richten sich in erster Linie an die Schweizer Auslandvertretungen, die wichtige Ansprechpartner für nationale MRV sein können. Generell soll der Dialog mit den MRV gefördert und deren Arbeit unterstützt werden, wie etwa mit Besuchen in abgelegenen Regionen, Kontakt mit lokalen Behörden oder Anwesenheit an Gerichtsverfahren. In akuten Fällen kommen auch konkrete Schutzmassnahmen in Frage.
Das Ziel der Richtlinien ist auch, die Praxis der Schweizer Botschaften im Umgang mit MenschenrechtsverteidigerInnen zu vereinheitlichen. Bis anhin hat jede Schweizer Botschaft ihr Handeln von Fall zu Fall entschieden. Laut EDA-Staatssekretär Rossier besteht in der Schweiz eine verfassungsrechtliche Pflicht, sich für Menschenrechte einzusetzen. Damit folgt die Schweiz der EU sowie Norwegen, die 2004 resp. 2005 ihre Richtlinien etabliert haben.