Das kolumbianische Verfassungsgericht hat am 16. Dezember 2019 über eine Grundrechtsklage (tutela) der beiden Bewohnerinnen des Reservates Provincial in Barrancas, Mari Luz Uriana und Yasmina Uriana geurteilt und dabei den beiden Klägerinnen Recht gegeben. Die Klage der beiden Indigenen richtete sich gegen das Bergbauunternehmen Cerrejón sowie gegen das Umweltministerium, das Gesundheitsministerium, die Nationale Behörde für Umweltlizenzen ANLA, die Umweltgebietskörperschaft der Guajira Corpoguajira und die Nationale Bergbauagentur. Die beiden Frauen verlangen den Schutz ihrer Rechte auf Leben, Gesundheit, eine saubere Umwelt und körperliche Unversehrtheit.