Keine griffigen Schutzmassnahmen für Menschenrechte im Freihandel der EU mit Kolumbien

Dez 3, 2013

Von Stephan Suhner

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kolumbien sowie Peru wurde im Dezember 2012 vom Europäischen Parlament ratifiziert und trat am 1. August 2013 provisorisch in Kraft. Dieses Handelsabkommen verursachte tiefgründige Debatten über die Menschenrechtsituation, ungenügende Sozial- und Umweltstandards, die fortdauernde Gewalt in mehreren Regionen Kolumbiens und die möglichen negativen Folgen des Abkommens auf die kolumbianische Wirtschaft selbst.

Das EU Parlament hat deshalb die Ausarbeitung einer Road Map über Menschenrechte, Arbeits- und Umweltrechte verlangt. Diese Road Map sollte v.a. dazu dienen, die Menschenrechte zu schützen, die Gewerkschaftsrechte auszubauen und die Umwelt zu schützen. Das Handelsabkommen und die Road Map könnten in der Vorstellung des EU Parlaments Instrumente sein, um die Menschenrechtslage kritisch zu verfolgen.

Seit der Ratifizierung des Abkommens hat sich die Lage in Kolumbien aber eher weiter verschlechtert, ohne dass die Road Map bisher zur Anwendung gekommen wäre. So nehmen die Morde an Menschenrechtsverteidigern, Kleinbauernführern, Landrechtskämpfern und Indigenen kein Ende. Zwischen Januar und September 2013 wurden mindestens 52 MenschenrechtsverteidigerInnen umgebracht. Die Kriminalisierung der sozialen Proteste schränkt die Meinungsfreiheit massiv ein, Protestierende werden von hohen Staatsfunktionären verleumdet und die gewaltsame Unterdrückung der Proteste führte beispielsweise beim letzten Nationalstreik zu 15 Toten. Auch nehmen die gewaltsamen Vertreibungen kontinuierlich zu, mit mehr als 250‘000 Fällen 2012. Zudem sind mehrere Gesetzesinitiativen in der Pipeline, die die Straflosigkeit fördern könnten.

Die Arbeitsrechts- und Gewerkschaftssituation ist auch nicht besser. Bei der antigewerkschaftlichen Gewalt beträgt die Straflosigkeit 93%. Der Arbeitsaktionsplan (LAP) des Freihandelsabkommens von Kolumbien mit den USA hat bis jetzt nicht funktioniert. In den ersten 2 Jahren des LAP wurden 47 Gewerkschafter ermordet, es gab 18 Attentate, 6 Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens und rund 760 Todesdrohungen. Zwischen Januar und September 2013 wurden mindestens 11 Gewerkschafter umgebracht. Von 22 Millionen Arbeitern verfügen nur 8 Millionen über einen Arbeitsvertrag.

Zudem zeichnet sich auch ab, dass das Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien für die kolumbianische Wirtschaft negative Auswirkungen haben könnte. 2012 exportierte Kolumbien v.a. Primärgüter in die EU, davon 86% sogenannt traditionelle Produkte, darunter 42,4% Kohle und 30% Erdöl. Zwischen 2000 und 2012 stiegen die kolumbianischen Importe von Agrargütern von 1 Million auf 10 Millionen Tonnen, während eine Million Hektaren an Ackerfläche aufgegeben wurde; besonders betroffen waren Reisanbau, Milchwirtschaft, Ölsaaten, Kartoffeln, Zucker und Kaffee. Zwischen 2012 und 2013 stieg der Import von Primärgütern um 45,6% an, während die Exporte um 1% zurückgingen. Die Preise für die kolumbianischen landwirtschaftlichen Produzenten sanken derweil um 8%. Die EU produziert in 14 Tagen dieselbe Milchmenge wie Kolumbien in einem Jahr. Zudem wird der Verkauf von Frischmilch aus hygienischen Gründen und gestützt auf WTO Normen eingeschränkt und durch Industriemilch verdrängt.

OIDHACO verlangt aufgrund dieses Befundes von der EU die Einrichtung eines Monitoringsystems, das nicht nur die direkten Folgen des Freihandelsabkommens untersucht, sondern auch allgemein die Menschenrechts- und Gewerkschaftssituation. Dieses System sollte transparent sein, öffentliche Anhörung durchführen und betroffene zivilgesellschaftliche Sektoren einschliessen. Zudem sollte die EU und das EU Parlament ihr Versprechen erfüllen, das Handelsabkommen und die Road Map dazu zu benutzen, von der kolumbianischen Regierung effiziente Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt einzufordern. Die EU Kommission sollte einen transparenten periodischen Monitoringmechanismus für die Menschenrechtsklausel des Abkommens schaffen und Kriterien und Massnahmen definieren, die im Falle von Menschenrechtsverletzungen, Gewerkschaftsrechts- und Umweltverstössen zur Anwendung kämen.