30.05.2013
Vorläufig keine Ermittlungen gegen Nestlé
30.05.2013Im Falle der Tötung des kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero Molina hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt Anfang Mai entschieden, keine Ermittlungen gegen Nestlé einzuleiten. Da die Ermordung Romeros sieben Jahre zurückliege, sei die Tat verjährt.
Die Anzeige gegen Nestlé war im März 2012 von der kolumbianischen Gewerkschaft Sinaltrainal und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eingereicht worden. Führenden Mitarbeitern sowie der Nestlé AG selbst wird vorgeworfen, den Tod von Luciano Romero fahrlässig mitverursacht zu haben. Obwohl sie über die Drohungen gegen Romero informiert waren, hatten sie es unterlassen, den Mord mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. Die Ermordung durch Paramilitärs im Jahre 2005 geschah nur einen Tag vor der geplanten Abreise von Luciano Romero in die Schweiz, wo er in einer öffentlichen Anhörung gegen Nestlé aussagen sollte. Dabei ging es um den Vorwurf, dass Nestlé in seinen kolumbianischen Produktionsstätten zahlreiche Arbeitsschutzrechte verletzt.
Die Witwe Romeros hat gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Darin wird sowohl die Verjährung angefochten wie auch die Staatsanwaltschaft gerügt, gegen ihre Ermittlungspflichten verstoßen zu haben.
http://amerika21.de/2013/05/82756/keine-anklage-gegen-nestle