Aktueller Stand der Landrückerstattungen

Jun 28, 2019

Von Fabian Dreher

2011 verpflichtete sich Kolumbien mit dem Gesetz 1448, den Opfern von Zwangsvertreibungen und Landraub im Rahmen des bewaffneten Konflikts ihr Land zurückzugeben. Das Gesetz ist auf zehn Jahre befristet und läuft somit 2021 aus. Zwölf kolumbianische NGO kritisieren in einem Bericht[1] an die Interamerikanische Menschenrechtskommission die schleppende Umsetzung des Gesetzes und fordern entsprechend eine konsequente Umsetzung und eine Verlängerung des Landrückgabegesetzes.

Die Landrückgabe setzt sich aus drei aufeinander folgenden Schritten zusammen: die administrative Phase, in der die Opfer die widerrechtliche Enteignung gegenüber den staatlichen Behörden geltend machen; das juristische Verfahren, das mit einem Urteil abschliesst und die Nachbehandlung, in der das Urteil umgesetzt wird, resp. zur Anwendung kommt. Mit dem Dekret 1167 von 2018 schloss die Regierung Kolumbiens die administrative Phase ab. Dem Publikum vermittelte dieser Beschluss das Bild, dass die Arbeiten der Landrückgabebehörde (Unidad de Restitución de Tierras, URT) beinahe abgeschlossen seien. Dies entspricht aber nicht der Realität: von den über 6 Millionen widerrechtlich angeeigneten Hektaren Land wurden bis heute nur gerade 350‘000 Hektaren an ihre vormaligen BesitzerInnen und Gemeinschaften zurückgegeben.

Ziel des Landrückgabegesetzes von 2011 ist es, den Opfern von Zwangsvertreibungen und Landraub materiell und rechtlich ihr Land zurück zu geben. Damit die Opfer ihren Landanspruch geltend machen können, schuf das Landwirtschaftsministerium die URT. Aufgabe der URT ist die Überprüfung der Forderungen. Dazu gehören auch die genaue Abgrenzung der geforderten Parzellen sowie die Feststellung der heutigen NutzniesserInnen Darauf basierend können die Vertriebenen die Landrückerstattung auf dem Rechtsweg einfordern. Dabei werden oft von den aktuellen NutzniesserInnen oder anderen Vertriebenen gegensätzliche Rechtsansprüche geltend gemacht, was die Rechtverfahren deutlich in die Länge zieht. Die Gerichte können dabei nicht nur über den eigentlichen Rechtsanspruch auf Landrückgabe entscheiden, sondern auch weiter gehende Massnahmen wie Entschädigungszahlungen, psychologische Begleitmassnahmen, etc. anordnen. Nach einem abschliessenden Gerichtsurteil ist es wiederum Aufgabe verschiedener Behörden, das Urteil umzusetzen.

Zwei Jahre vor dem Ende der zehnjährigen Frist zur Umsetzung des Landrückgabegesetzes liegen heute erst Urteile über 350‘000 Hektaren vor. Dies entspricht nur etwas mehr als 5 Prozent der berechneten 6 Millionen Hektaren. In 63 Prozent der Fälle wies die URT den Antrag auf Landrückerstattung ab. Mit dem Abschluss der administrativen Phase verordnete die Behörde eine Frist von nur gerade drei Monaten, während der noch Anträge für die Landrückgabe eingereicht werden können. Für viele Opfer von Zwangsvertreibungen ist diese Frist zu kurz, ihre Grundrechte werden damit massiv verletzt. Zudem verursacht der bewaffnete Konflikt laufend neue Opfer von Zwangsvertreibungen und Landraub, deren Rechte so auch eingeschränkt werden. Die Wirkungsdauer des Landrückgabegesetzes muss dringend verlängert werden, damit sämtliche Opfer ihr Land zurückfordern können. Mit dem Ende des Gesetzes 1448 werden zudem auch die Sondergerichte für Landrückerstattungen geschlossen. Dies lange bevor sie ihre Arbeiten abschliessen können. Die ordentlichen Gerichte sind bereits heute überlastet und verfügen auf Grund der Arbeitsteilung nicht über die erforderlichen Spezialkenntnisse für die komplexen Fälle von Landrückerstattungen. Auch die für die Umsetzung der Urteile zuständigen Behörden werden mit dem Ende der Gültigkeit des Landrückgabegesetzes geschlossen. Die bereits gesprochenen Urteile drohen also nicht umgesetzt zu werden, was einer Reviktimisierung gleichkommt.

Auf juristischer Ebene bestehen heute viele Hürden, die die Landrückerstattung verunmöglichen. So kann zum Beispiel Landbesitz, der in Naturschutzgebieten (Nationalpärke, regionale Naturpärke, Waldreservezonen, etc.) liegen, nicht rückerstattet werden. Dabei wird nicht unterschieden, ob das Naturschutzgebiet der Landnutzung vorging, oder ob das Schutzgebiet erst im Zeitraum zwischen der Zwangsvertreibung und der Unterschutzstellung geschaffen wurde. Materiell kommt dies einer nachträglichen Enteignung gleich, die entsprechend entschädigt werden muss.

Auch der wirtschaftlichen Entwicklung muss sich die Landrückgabe unterordnen. Erste Urteile insbesondere bei Rückerstattungen zugunsten ethnischer Gemeinschaften sprachen sich zwar für eine Aufhebung der erteilten Bergbaulizenzen auf den betreffenden Grundstücken aus, da das Recht der Gemeinschaften auf vorhergehende Anhörung (consulta previa) verletzt wurde. Diese Abweichungen vom extraktivistischen Entwicklungsmodell wurden aber schnell korrigiert. Grundstücke die von Bergbauunternehmen, der Agroindustrie oder von sonstigen Grossprojekten genutzt werden, sind von der Landrückerstattung ausgeschlossen. Die Menschenrechte der Opfer werden den Kapitalinteressen untergeordnet. Verschiedene staatliche Behörden widersetzen sich aktiv der gesetzlich vorgeschriebenen Landrückerstattung. So nahmen etwa die nationale Behörde für fossile Brennstoffe (ANH, die nationale Landbehörde (ANT), die nationale Infrastrukturbehörde (ANI), die nationale Bergbaubehörde (ANM) und das kolumbianische Institut für ländliche Entwicklung an Rechtsverfahren teil um sich gegen die Rechte der Opfer auf Landrückerstattung auszusprechen. Nur in 17 Prozent der Landrückerstattungsfälle wurde bis heute eine Strafuntersuchung eingeleitet. Dies bedeutet, dass Landraub und Zwangsvertreibungen in mindestens 83 Prozent aller Fälle straflos bleiben.

Eigentlich enthält das Landrückgabegesetz Eilverfahren, damit die Opfer von Zwangsvertreibungen rasch die Rückerstattung von Grundstücken beantragen können, die ihnen geraubt oder von denen sie vertrieben wurden. Leider wenden die Behörden diese Verfahren nicht an und lassen sich viel Zeit bei der Umsetzung der Gerichtsurteile. Dies gefährdet die eigentlichen Ziele des Landrückgabegesetzes. So ist es kein Wunder, wurden bis heute nur etwas mehr als 5 Prozent der Landfläche zurückerstattet. Dabei werden insbesondere auch die Rechte der ethnischen Gemeinschaften auf die Rückerstattung ihrer Gemeinschaftsterritorien verletzt. Bei den 203 bekannten Fällen von Landrückforderungen ethnischer Gemeinschaften wurden bis heute nur gerade 14 mit einem Gerichtsurteil abgeschlossen. Aber auch bei diesen existieren hohe Hürden, damit die Urteile tatsächlich umgesetzt werden. So wehren sich in den meisten dieser Fälle auch staatliche Behörden gegen die Umsetzung. Insbesondere die ANLA und ANM wegen umstrittener Bergbaulizenzen. Zudem fehlt eine staatliche Institution, die die Umsetzung der Urteile sicherstellt und aktiv vorantreibt. Zu guter Letzt ist die Sicherheit in den meisten Territorien bis heute nicht gewährleistet. Das Risiko ist entsprechend hoch, dass die Gemeinschaften erneut vertrieben werden und ihre sozialen Führungspersonen sehen sich akuten Morddrohungen ausgesetzt.

In vielen Gegenden Kolumbiens setzen sich Personen, die Forderungen nach der Rückerstattung ihrer Grundstücke stellen, grossen Gefahren aus. Viele der in den letzten Jahren ermordeten MenschenrechtsverteidigerInnen und sozialen Führungspersonen waren in Landrückgabeprozesse involviert. Neben paramilitärischen Gruppierungen im Auftrag der neuen Landbesitzer bedrohen auch Behördenvertreter regelmässig Personen, die ihre rechtmässigen Grundstücke einfordern. Der Staat hat auf Grund seiner Rolle im Rahmen des bewaffneten Konflikts eine besondere Verantwortung diesen Personen gegenüber. Er konnte oder wollte die ursprüngliche Verletzung ihrer Menschenrechte nicht verhindern. Nun ist er verantwortlich, dass die Opfer wenigstens nachträglich ihr Recht erhalten. Dazu muss er auch den notwendigen Schutz bereitstellen, damit die Opfer ihre Rechte einfordern können. Die Nichtwiederholung stellt einen integralen Bestandteil der Landrückerstattungsprozesse dar. Bis heute nimmt der kolumbianische Staat seine Verantwortung gegenüber den Opfern von Zwangsvertreibungen und Landraub nur eingeschränkt wahr. Lässt die Regierung unter Präsident Duque das Landrückgabegesetz 1448 im Juni 2021 einfach auslaufen, so macht sie die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen erneut zu Opfern, diesmal jedoch mit dem Segen der Behörden und des Staates.

[1] https://verdadabierta.com/wp-content/uploads/2019/05/Radiografia_de_la_restitucion_de_tierras_en_Colombia_2019.pdf