Der Standpunkt der ask!
Die ask setzt sich für die umfassende Durchsetzung und Einhaltung der (gesamten) Menschenrechte ein.
Die Menschenrechte umfassen die
- politischen und bürgerlichen Rechte (Schutz der Rechte des Individuums, z.B. Recht auf Leben, Folterverbot, Versammlungs- und Religionsfreiheit)
- wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (z.B. Recht auf Arbeit, Recht aufsoziale Sicherheit und Gesundheit, Recht auf Bildung, Gewerkschaftsrechte)
- kollektiven Rechte (Schutz der gesamten Bevölkerung, z.B. Recht auf eine gesunde Umwelt, Recht auf Entwicklung)
Die Menschenrechte sind
- unveräusserlich und allgemeingültig: Sie gelten bedingungslos für alle Menschen.
- unteilbar: Sie bedingen einander und sind miteinander verknüpft.
- universell: Sie gelten für alle Menschen überall auf der Welt, ungeachtet der ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, Religion, der politischen oder privaten Meinung, der nationalen oder sozialen Herkunft oder des Status.
Der harte Kern der Menschenrechte
- Recht auf Leben
- Folterverbot
- Verbot der Sklaverei und von Zwangsarbeit
Die Menschenrechte regeln den Schutz des Individuums vor Eingriffen des Staates
- Die Menschenrechte setzen dem Staat Grenzen. Sie schränken seine Machtfülle ein.
- Die Staaten sind zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Ihre Legitimität istvon der Einhaltung und dem Schutz der Menschenrechte abhängig.
- Nur Staaten (oder staatsähnliche Kräfte) können Menschenrechte verletzen.
- Menschenrechte können universell eingefordert werden. Ihre Einforderung ist keine Einmischung in die innerstaatlichen Angelegenheiten!
Menschenrechte hat man nicht einfach. Sie müssen vielmehr permanent aktiv eingefordert, geltend gemacht und verteidigt werden!


