Die aktuelle Lage der Menschenrechte in Kolumbien

Mrz 26, 2018

Von Fabian Dreher

Alle fünf Jahre beurteilt der UN-Menschenrechtsrat die Lage der Menschenrechte und deren Entwicklung in den Mitgliedsstaaten. Im April 2018 steht dabei Kolumbien im Rampenlicht. Der aktuelle Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zeigt dabei deutlich das Versagen des kolumbianischen Staates, die Menschenrechte aller BürgerInnen zu garantieren. Auch die kolumbianische Zivilgesellschaft und die Schweiz formulieren Empfehlungen an Kolumbien. Die Schweizer Kolumbien Plattform legt dabei den Schwerpunkt auf den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen sowie die politische Partizipation der Bevölkerung.

Wie jedes Jahr publiziert das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) einen Bericht über die Lage der Menschenrechte und über die Arbeit des Büros des Hochkommissariats in Kolumbien. 2018 steht auch die allgemeine, regelmässige Überprüfung (universal periodic review, UPR) der Menschenrechtslage in Kolumbien an, der Bericht ist also auch als Stellungnahme des UN-Hochkommissariats zur UPR zu verstehen[1]. Der Friedensvertrag zwischen Regierung und FARC gibt dem UN-Hochkommissariat zudem das Mandat, die Umsetzung des Friedensvertrags bezüglich der Menschenrechtslage in Kolumbien zu beurteilen.

Erster Kritikpunkt des UNHCHR ist die Zunahme an Gewalt gegen MenschenrechtsverteidigerInnen und soziale Führungspersonen. Insgesamt wurden 2017 121 Personen ermordet, darunter 84 MenschenrechtsverteidigerInnen, 23 Mitglieder politischer Parteien oder Bewegungen und 14 bei sozialen Protesten. Hinzu kommen 41 Mordversuche. Am meisten betroffen waren 2017 Führungspersonen von indigenen und afrokolumbianischen Gemeinschaften, KleinbäuerInnen sowie Gewerkschafter.

Zwei Drittel der Morde wurden in ländlichen Gegenden verübt, 64 Prozent in Gegenden, in denen die FARC früher präsent waren. Insbesondere die Machtübernahme durch andere bewaffnete Akteure (ELN, Paramilitärs, Drogenhändler, etc.) führte hier zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage der betroffenen Bevölkerung. Die Unterstützung des Friedensabkommens und darin vorgesehener Massnahmen (Ersatz illegaler Pflanzungen, integrale Landreform, etc.) endete 2017 für mehrere Personen tödlich. Die meisten Morde wurden von Auftragsmördern ausgeführt, wovon mindestens die Hälfte paramilitärischen Gruppierungen zugeschrieben werden können. Gegen Polizei und Armee wird wegen 14 Tötungen von TeilnehmerInnen sozialer Proteste untersucht. Sieben Personen kamen bei Protesten gegen die Ausrottung illegaler Pflanzungen um ihr Leben. Die stärkere Präsenz staatlicher Sicherheitskräfte in ehemals von den FARC kontrollierten Gebieten hätte aus Sicht des UNHCHR wohl einige Morde verhindern können.

Das UNHCHR anerkennt die Fortschritte des kolumbianischen Staates beim Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen, insbesondere der Staatsanwaltschaft (Fiscalía) und der nationalen Schutzeinheit (Unidad Nacional de Protección, UNP), betont aber dass die hohe Straflosigkeit und Budgetkürzungen bei der UNP diesen Schutz bedeutend schwächen. Besonders besorgt zeigt sich das UNHCHR über die Verzögerungen bei der Reintegration der ehemaligen FARC-KämpferInnen sowie die Gewalt, denen diese oft ausgesetzt sind. Mindestens 32 ehemalige FARC-KämpferInnen wurden seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens ermordet, obwohl der kolumbianische Staat für ihre Sicherheit sorgen müsste. Auch die Reintegration von Kindern und Jugendlichen aus den Reihen der FARC gestaltet sich schwierig: die meisten verfügen über ungenügenden Zugang zu Bildung und Gesundheitseinrichtungen. Weiterhin werden Kinder und Jugendliche vom ELN und anderen illegalen Gruppierungen rekrutiert und eingesetzt.

Das UNHCHR macht deutlich, dass vor allem strukturelle Probleme für Menschenrechtsdefizite in den ländlichen Gebieten Kolumbiens sorgen. Viele Probleme sind multidimensional und miteinander verbunden. Staatliche Akteure aller Ebenen verstärken oft durch die vermeintliche Lösung eines Problems andere Probleme. So macht zum Bespiel der Ersatz illegaler Pflanzungen durch legale landwirtschaftliche Produkte wenig Sinn, solange diese über keinen Marktzugang verfügen. Auch die im Friedensvertrag vorgesehene integrale Landreform kann ohne entsprechendes Budget auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene nicht umgesetzt werden.

Die Abwesenheit des Staates gefährdet die Menschenrechte der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten auf verschiedene Weise. Einerseits da diese Gebiete oft von illegalen bewaffneten Gruppierungen kontrolliert werden, die die Menschenrechte der Bevölkerung einschränken. Andererseits durch fehlenden Zugang zu Bildung, Gesundheitseinrichtungen und anderen staatlichen Leistungen. Die reine Präsenz und territoriale Kontrolle durch staatliche Sicherheitskräfte genügt nicht zur Garantie sämtlicher kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Rechte der Bevölkerung. 2017 ist es in Kolumbien zu mindestens elf aussergerichtlichen Hinrichtungen gekommen, drei durch die Polizei und acht durch das Militär. Die Täter vergangener aussergerichtlicher Hinrichtungen wurden teils nicht zur Rechenschaft gezogen.

Gemäss dem nationalen Rechnungshof (Contraloría General de la Nación) entstehen der Volkswirtschaft von Kolumbien jährlich Kosten in der Höhe von 17 Milliarden USD durch Korruption, was ungefähr vier Prozent des BIP entspricht. DAS UNHCHR empfiehlt die Auswirkungen der Korruption auf die kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bevölkerung zu erfassen. Die meisten Korruptionsuntersuchungen werden heute ohne Resultate eingestellt, nur in 1,6 Prozent der Fälle kommt es zu einer Verurteilung.

Während die BewohnerInnen von Städten guten Zugang zu Wahllokalen haben, gestaltet sich der Zugang für die ländliche Bevölkerung schwierig. Entsprechend oft nehmen diese ihre Rechte nicht wahr. Legitime soziale Proteste der Bevölkerung gegen staatliche Vernachlässigung werden oft mit übermässiger Härte unterdrückt, dabei wurden 2017 mindestens 14 Personen getötet. Oft entzünden sich die Proteste auch an unerfüllten Versprechen der Regierung. Dadurch wird das Vertrauen der BürgerInnen in den Staat geschwächt.

Der Bericht des UNHCHR hält an den Empfehlungen vorhergehender Berichte fest und ergänzt diese um weitere Anregungen, damit Kolumbien seine Verantwortung für die Menschenrechte seiner BürgerInnen besser wahrnehmen kann. Dazu gehört: ein verbessertes Monitoring der effektiven Einhaltung der Menschenrechte auf allen Ebenen, insbesondere auch auf lokaler Ebene; die Stärkung und Ermächtigung von Landlosen, KleinbäuerInnen, indigenen und afrokolumbianischen Gemeinschaften; eine Verbesserung der Menschenrechtslage in den Regionen und Territorien durch die effektive Umsetzung des Friedensvertrags mit den FARC und dem Abschluss eines Friedensabkommens mit dem ELN.

Eigentlich hätte das UNHCHR diesen Bericht im 16. März 2018 in Bogotá öffentlich präsentieren wollen. Die Präsentation wurde verschoben, denn die Regierung Kolumbiens verweigerte dem neuen Repräsentanten des UNHCHR die Akkreditierung mit der Begründung, dafür sei der im Mai und Juni 2018 zu wählende Präsident zuständig. Damit hätte die Regierung Kolumbiens einerseits den wenig schmeichelhaften Bericht über die Menschenrechtslage verhindert, andererseits wäre damit das Büro des UNHCHR in Bogotá über Monate führungslos geblieben, was gerade in dieser für die Menschenrechte wichtigen Zeit ein schlechtes Zeichen wäre. Zudem steht in dieser Zeit wie oben erwähnt die UPR Kolumbiens im UN-Menschenrechtsrat an, die üblicherweise auch vom Repräsentanten des UNHCHR im entsprechenden Land begleitet wird. Auf Druck der Zivilgesellschaft hin akkreditierte Präsident Santos schliesslich am 23. März 2018 den neuen Repräsentanten des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Alberto Brunori.

Länder wie auch die Schweiz beschränken sich normalerweise im UN-Menschenrechtsrat auf drei Empfehlungen im Rahmen der UPR. Anlässlich der letzten UPR im April 2013 empfahl die Schweiz folgende Massnahmen[2]:

  • Entwicklung staatlicher Institutionen, insbesondere auch auf regionaler Ebene, zur Konstruktion der historischen Erinnerung an Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des bewaffneten Konflikts
  • Stärkung relevanter Institutionen zur Ergreifung effektiver Massnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zum Schutz von Personen in Landrückgabeprozessen, insbesondere Antragsteller, deren Rechtsberater, relevante Behörden und Menschenrechtsverteidiger
  • Stärkung der Justiz durch die Sicherstellung von Kapazitäten für Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung, damit der Zugang aller zur Justiz garantiert werden kann, insbesondere Opfer sexueller Gewalt

Aus der Sicht der Schweizer Kolumbien Plattform, der auch die ask! Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien angehört, bleiben diese Empfehlungen aktuell. Die Situation für MenschenrechtsverteidigerInnen ist weiterhin Besorgnis erregend. Zwischen Januar 2013 und Dezember 2017 wurden 382 MenschenrechtsverteidigerInnen in Kolumbien ermordet. Es fehlen nach wie vor effektive Garantien zur Ausübung der Verteidigung der Menschenrechte, die verschiedenen Massnahmen und Programme sind nicht untereinander artikuliert und stellen keine integrale staatliche Politik dar. Verschiedene Risiken bestehen weiter, so wurden z.B. die illegalen Geheimdienstarchive über MenschenrechtsverteidigerInnen nicht bereinigt und wurden die paramilitärischen Strukturen nicht aufgelöst. Die Menschenrechtsarbeit sollte in Kolumbien von höchster Stelle juristisch und öffentlich anerkannt werden. Ebenso braucht Kolumbien eine globale Politik zur Prävention und zum Schutz der Verteidigung der Menschenrechte.

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten bittet die Plattform Kolumbien Schweiz die Schweizer Vertretung im UN-Menschenrechtsrat, sich insbesondere auch für die Partizipation und das Mitspracherecht betroffener Bevölkerungsgruppen über die lokale Entwicklung und die Verwendung des Bodens einzusetzen. Im Bereich Unternehmen und Menschenrechte fordert die Plattform Kolumbien Schweiz die Schweizer Vertretung auf, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen und rechtlich verbindliche Massnahmen zu stärken. Den gesamten Brief der Plattform Kolumbien Schweiz finden Sie hier.