Die Sonderjustiz für den Frieden nimmt Fahrt auf

Apr 29, 2018

Von Fabian Dreher

Im Rahmen des Friedensabkommens zwischen der Regierung und den FARC wurde vereinbart, dass eine Sonderjustiz, die Jurisdicción Especial para la Paz (JEP), die im bewaffneten Konflikt begangenen Verbrechen beurteilen soll. Im Gegenzug für ein vollständiges Geständnis sollen TäterInnen erleichterte Strafen erhalten. Damit besteht für die TäterInnen ein Anreiz, vor der JEP die volle Wahrheit auszusagen. Für die Opfer eröffnet dies die Möglichkeit, die Wahrheit über die an ihnen oder ihren Angehörigen begangenen Verbrechen zu erfahren und eine Wiedergutmachung zu erwirken.

Der von Präsident Santos vorgelegte Gesetzesentwurf wurde von Kongress und Verfassungsgericht noch etwas zurechtgestutzt, so ist die Teilnahme nur noch für Angehörige der ehemaligen Guerilla sowie der staatlichen Sicherheitskräfte Pflicht. An den bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligte Dritte (Zivilpersonen, UnternehmerInnen, Paramilitärs, etc.) können freiwillig vor der JEP aussagen.

Die JEP befindet sich momentan im Aufbau und viele ihrer Funktionen und Abläufe sind noch unklar. Bereits gewählt wurden jedoch die Richterinnen und Richter sowie eine Gruppe von internationalen Experten, die die JEP beraten soll. Der Schweizer Jurist Michael Duttwiler ist einer der 14 internationalen Experten der JEP. Die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien (ask!) konnte sich Anfang April 2018 mit ihm zu einem Gedankenaustausch treffen.

Ask!: Michael Duttwiler, wir wird man zum Experten für die Sonderjustiz für den Frieden in Kolumbien gewählt?

Michael Duttwiler: Ich habe mich in meinen Studien auf das humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht spezialisiert. Unter anderem habe ich dann einige Jahre bei der NGO TRIAL International[1] gearbeitet, die die Straflosigkeit von Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte bekämpft. Danach war ich drei Jahre bei der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien tätig. Später wurde ich über den Expertenpool des EDA an die Organisation Amerikanischer Staaten (Organización de los Estados Americanos, OEA) in Kolumbien entsandt, wo ich im Rahmen der OEA-Sondermission für die Unterstützung des Friedensprozesses u.a. die Umsetzung des Strafprozesses für die demobilisierten Paramilitärs nach dem Gesetz über Justicia y Paz[2] begleitete. Für die Mitarbeit bei der Sonderjustiz für den Frieden gab es ein reguläres Bewerbungsverfahren. Von den mehr als 60 KandidatInnen wurden schliesslich 14 ExpertInnen ausgewählt.

Ask!: Was für Aufgaben hat das Mandat der OEA bei der Sonderjustiz Justicia y Paz beinhaltet?

Michael Duttwiler: Wir waren dazu eingeladen, Justicia y Paz beobachtend zu begleiten und Verbesserungsvorschläge zu formulieren. Es ging um sog. Monitoring, d.h. es ging stets darum, den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand zu vergleichen, und bei Problemen Alarm zu schlagen. Dazu gehörten einerseits die Gerichtsverfahren, aber auch Gefängnisbesuche und die Begleitung der Entlassung der ex-Paramilitärs aus dem Gefängnis. Da haben wir verschiedentlich darauf hingewiesen, wie wichtig der Schutz nach der Entlassung ist, insbesondere wenn die Betroffenen mit ihren Aussagen andere Akteure belastet haben. Einige wurden nach der Freilassung tatsächlich ermordet.

Ask!: Und was ist euer Mandat als Experten bei der aktuellen Sonderjustiz, der JEP?

Michael Duttwiler: Das Rahmengesetz für die JEP wurde nach intensiven Debatten im Kongress angenommen; es ist aber noch nicht in Kraft, da es noch vom Verfassungsgericht abgesegnet werden muss. Das Plenum der RichterInnen der JEP hat mittlerweile eine Verfahrensordnung entworfen, die aber noch vom Kongress angenommen werden muss. Die JEP, die Ihre Tätigkeit offiziell Mitte März aufgenommen hat, operiert also mit einem unvollständigen rechtlichen Rahmen, und auch sonst ist vieles noch unklar. Dazu gehören auch die genaue Funktion und die Einsätze der internationalen Experten. Im Prinzip sollen wir zur Beantwortung bestimmter Rechtsfragen beigezogen werden. Die Grundidee hinter dem Beizug der ausländischen Experten ist ja gerade, ihre jeweilige spezifische Erfahrung für die JEP fruchtbar zu machen. Implizit ist dabei auch eine gewisse Beobachtungsfunktion, da ausländische, unabhängige Personen einen intimen Einblick in die Mechanismen der JEP gewinnen. Ob und inwiefern wir auch vor Ort an den Verfahren teilnehmen werden, ist noch offen.

Ask!: Wie wird denn die JEP funktionieren?

Michael Duttwiler: Viele Einzelheiten sind noch unklar. Zum Glück wurden hervorragende KandidatInnen auf die Richterposten gewählt, sodass man bezüglich der Bewältigung der anstehenden Rechtsfragen zuversichtlich sein kann. Eine grössere Herausforderung ist die Menge der Fälle. Bis Anfang März waren über 6’000 demobilisierte FARC-Mitglieder, bzw. Militärs gemeldet. Dazu kommen nach Schätzung der Generalstaatsanwaltschaft über 225’000 noch laufende oder bereits abgeschlossene Straffälle, die irgendwie mit dem Konflikt zu tun haben und von der JEP verarbeitet werden müssen.

Bei der grossen Menge an Fällen muss eine Priorisierung vorgenommen werden. Kümmert man sich dabei zuerst um die grossen Fälle mit den meisten Opfern, jene mit den höchsten Verantwortlichen, oder um die Fälle mit dem besten Beweismaterial? Damit zusammen hängt eine Reihe von finanziellen und logistischen Fragen: wie werden die Opfer zu den Anhörungen der JEP transportiert, wie verköstigt und untergebracht? Dabei darf nicht vergessen werden, dass die JEP weiterhin politisch unter Druck steht und sehr transparent und sparsam mit ihren Ressourcen umgehen muss. Eine gute und nicht angreifbare Arbeit der JEP ist wichtig, um ihre Akzeptanz in der Gesellschaft zu verbessern.

Ask!: Welchen zeitlichen Horizont hat die JEP? Wie bald ist mit den ersten Urteilen zu rechnen?

Michael Duttwiler: Die Arbeit der JEP hat offiziell im März 2018 begonnen und ist auf 10 Jahre ausgelegt, wobei eine Verlängerung möglich ist. Ein Entwurf der Prozessordnung wurde wie bereits erwähnt ausgearbeitet und mittlerweile dem Kongress vorgelegt. Bei der Annahme des Gesetzes kann es zu empfindlichen Verzögerungen kommen, denn einige politische Parteien sind der JEP gegenüber feindlich eingestellt. Es ist also noch nicht möglich zu sagen, wann die ersten Urteile gefällt werden können.

Aktuell ist die JEP vor allem auch damit beschäftigt, eingehende Berichte über im Konflikt begangene Verbrechen zu analysieren. Behörden wie auch die Zivilgesellschaft können der JEP Berichte über Verbrechen vorlegen, die dann die Grundlage für eine Verfahrensaufnahme darstellen können. Die JEP wartet insbesondere auf eine Reihe umfangreicher Berichte der Generalstaatsanwaltschaft, mittels der der JEP quasi jene Strafverfahren übergeben werden, die von der regulären Strafjustiz auf die Zuständigkeit der JEP übergegangen sind.

Ask!: Wie steht die JEP im Vergleich mit der Justicia y Paz da? Wurde aus den Problemen und Fehlern der Justicia y Paz Lehren gezogen?

Michael Duttwiler: Das Grundprinzip bleibt dasselbe wie bei Justicia y Paz, es ist quasi eine verbesserte Version davon. Insbesondere soll der Fokus diesmal stärker auf den Opferrechten auf Wahrheit und Entschädigung liegen.

Je nachdem, ob der oder die TäterIn ein rechtzeitiges und volles Geständnis ablegt oder nicht, kommt es zu einem unterschiedlichen Verfahren. Wird von Anfang an ein volles Geständnis abgelegt, kommt ein Verfahren der restaurativen Gerechtigkeit zum Zug. Einzelheiten sind noch nicht klar, aber im Grunde geht es um einen Dialog zwischen Tätern und Opfern, in dem die Wahrheit über das Geschehene festgestellt werden soll. Die Täter haben neben der Pflicht zur Offenlegung Ihrer Taten auch die Pflicht, zur Entschädigung der Opfer beizutragen. Wenn sie ihren Mitwirkungspflichten genügen, wird eine Strafe in der Form gemeinnütziger Arbeit ausgesprochen. Die sog. politischen Delikte wie Rebellion, und zusammenhängende Taten (wozu auch der Drogenhandel gehören kann), werden amnestiert. Legt der oder die TäterIn jedoch kein volles Geständnis ab, oder nicht von Anfang an, so kommt ein normales Strafverfahren zur Anwendung.

Ask!: Wie steht die JEP im internationalen Vergleich, z.B. mit dem Tribunal für das ehemalige Jugoslawien da?

Michael Duttwiler: Die JEP hat im internationalen Vergleich sicherlich einen Sonderstatus, ist es doch das erste Mal, dass ein Strafmechanismus auf einem Friedensvertrag basiert. Im internationalen Vergleich sticht sicher die Wichtigkeit des Grundprinzips «Strafminderung gegen volle Wahrheit» hervor. Auch die Opferrolle ist viel stärker, als sie z.B. noch am Jugoslawientribunal war, wo die Opfer lediglich die Funktion als Zeugen hatten. Viele Elemente sind jedoch international erprobt und kommen auch bei der JEP zur Anwendung. Es gibt aber kein Patentrezept, denn jede Konfliktsituation ist unterschiedlich. Und das internationale Strafrecht entwickelt sich ja immer weiter, wie insbesondere in den letzten 20 Jahren zu beobachten war.

Kolumbien achtet genau darauf, wie die internationale Gemeinschaft die JEP beurteilt und ist sehr empfänglich für Kritik. Man versucht natürlich zu vermeiden, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStgGH auch als ICC (International Criminal Court) bekannt) die JEP als ungenügend beurteilt und Fälle selbst aufgreift. Der Druck der internationalen Beobachtung funktioniert hier sehr gut.

Ask!: Du hast gesagt, dass der Fokus diesmal mehr auf den Opferrechten liegen soll. Wie geht die JEP da vor?

Michael Duttwiler: Herkömmlich werden Strafprozesse um die Täter herum aufgebaut. Dies liegt daran, dass der Freiheitsentzug, der als Strafe droht, ein drastischer Einschnitt in die Freiheit einer Person ist, und man daher besonders genau schauen muss, dass diese Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols gerechtfertigt ist. Das Opfer ist dabei nicht direkt am Verfahren beteiligt, nur als Zeuge. In vielen Staaten gibt es aber die Möglichkeit, dass sich das Opfer als Partei am Strafverfahren beteiligt, wenn es eine zivilrechtliche Forderung auf Schadenersatz gegen den Täter geltend macht. Diese Stellung bringt für das Opfer viele Verbesserungen, da es Verfahrensanträge stellen kann. In jüngeren Strafmechanismen, die Verbrechen nach Völkerrecht beurteilen, so auch in der JEP, haben die Opfer solche Rechte: Sie können an der JEP insbesondere zum Geständnis der Täter Stellung nehmen und zusätzliche Beweise vorschlagen. Es ist zu erwarten, dass sie im dialogischen Teil des Verfahrens eine aktive Rolle einnehmen können, sofern sie das wünschen. Ausserdem können sie an wichtigen Punkten des Verfahrens Rechtsmittel einlegen.

Ask!: Wie geht die JEP mit der Kritik aus der Gesellschaft um? Viele KolumbianerInnen finden es ja unverständlich, dass Kriegsverbrecher jetzt mit Samthandschuhen angefasst werden.

Michael Duttwiler: Eine solche Sonderjustiz ist immer eine Gratwanderung zwischen den Opferrechten und den Sachzwängen, die sich aus dem Übergang zu einer friedlicheren Zukunft ergeben. In diesem Fall ist sie Teil des ausgehandelten Friedensvertrags. Was die Lage kompliziert ist, dass der Friedensvertrag ja vom Volk eigentlich verworfen wurde. Auch wenn er nach dem Referendum leicht modifiziert und zwischen FARC und Regierung angenommen wurde, herrscht in weiten Kreisen der Bevölkerung Unmut gegenüber der JEP. Eine politische Partei sammelt Unterschriften für ein weiteres Referendum, um alles wieder zu Fall zu bringen. Die JEP versucht in diesem Umfeld, möglichst offen mit der Gesellschaft zu kommunizieren. Sie wird regionale Büros haben, und die Richter reisen derzeit im ganzen Land herum, um ihre Mission zu erklären. Die JEP veröffentlicht regelmässig informative Videos auf ihrer Webseite und auf Youtube. Die Vorsitzende der JEP hat in letzter Zeit einen Interviewmarathon absolviert und informiert so transparent wie möglich. Trotzdem sind noch viele Anstrengungen notwendig, damit grössere Teile der Bevölkerung die JEP kennen.

Damit die JEP ihre Kritiker zum Schweigen bringen kann, muss sie möglichst rasch Resultate zeigen. Es wäre aus meiner Sicht gut, wenn die JEP einen Pilotfall durchführen würde, um zu zeigen, dass sie funktioniert und Resultate bringen kann.

Ask!: Ein Problem der JEP ist ja, dass die Teilnahme von Dritten, die am bewaffneten Konflikt beteiligt waren, freiwillig ist. Für Unternehmen, die z.B. die Paramilitärs unterstützt haben, besteht so doch kein Interesse, vor der JEP auszusagen. Bleiben diese Verbrechen einfach straffrei?

Michael Duttwiler: Man muss bedenken, dass es in Kolumbien keine Unternehmenshaftung im strafrechtlichen Sinne gibt. Hingegen könnten Organe oder Angestellte von Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Diese Personen unterstehen jetzt wie bisher der regulären Strafjustiz, während die JEP für sie nur eine freiwillige Gerichtsbarkeit vorsieht. Es ist jedoch denkbar, dass dereinst die reguläre Strafjustiz, vielleicht zusammen mit dem ICC, dem internationalen Strafgerichtshof, eine hinreichende Drohkulisse aufbaut, sodass sich Dritte freiwillig der JEP unterwerfen, um in den Genuss der milderen Strafe zu kommen. Unternehmen, bzw. deren Vertreter, können theoretisch auch vor der Wahrheitskommission aussagen, wobei aber noch abzuwarten bleibt, ob eine solche Erwartung realistisch ist. Grundsätzlich kann nichts von dem, was vor der Wahrheitskommission ausgesagt wird, später in den Verfahren der JEP verwendet werden.

Ask!: Wie kann sich die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien einbringen? Kann sie etwas zum Gelingen der JEP beitragen?

Michael Duttwiler: Ich denke die ask! und andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben eine gewisse Wächterfunktion. Sie sollen genau hinschauen und Alarm schlagen, wenn aus ihrer Sicht bei der JEP etwas schief läuft. Dazu gehört auch die Informationsarbeit. Was tut die JEP? Wie können Opfer vor der JEP ihre Rechte geltend machen? Welche Verantwortung hat die Gesellschaft den Opfern gegenüber?

Dann ist aus meiner Sicht auch die Teilnahme von zivilgesellschaftlichen Organisationen als Beobachter an den Verfahren erwünscht. Und schliesslich nehme ich gerne Hinweise und Warnungen, die an die ask! herangetragen werden, entgegen und gebe diese weiter.

Ask!: Michael Duttwiler, wir danken Dir für dieses Gespräch und wünschen Dir alles Gute bei dieser herausfordernden Arbeit.