Handbuch für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen

Aug 30, 2019

Von Fabian Dreher

Wer sich in Kolumbien für die Menschenrechte einsetzt, lebt gefährlich. Während die Mordrate in den letzten Jahren eher rückläufig war, hat die Gewalt gegen MenschenrechtsverteidigerInnen und soziale Führungspersonen deutlich zugenommen. 2018 wurde in Kolumbien im Durchschnitt einE MenschenrechtsverteidigerIn pro Tag ermordet. Entsprechend hoch ist der Schutzbedarf für MenschenrechtsverteidigerInnen. In einem Handbuch[1] analysiert die NGO Somos Defensores die bestehenden Schutzmechanismen und ihre Anwendungsgebiete.

Die NGO Somos Defensores setzt sich seit über 20 Jahren für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und sozialen Führungspersonen ein. Ebenso lange erstellt sie jährlich ein Monitoring der Gewalt gegen MenschenrechtsverteidigerInnen und dokumentiert dabei Ausmass und regionale Verteilung der Gewalt, sowie Herkunft, Geschlecht und soziale Zugehörigkeit von Tätern und Opfern. Aus dieser Arbeit ist ein Handbuch entstanden, das die verschiedenen internationalen, nationalen, regionalen, kollektiven und individuellen Schutzmassnahmen für von Gewalt bedrohte MenschenrechtsverteidigerInnen übersichtlich zusammenfasst.

Eigentlich ist der Schutz des Lebens und der physischen Integrität eine grundlegende Aufgabe des Staates. Dies gilt insbesondere für Personen, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Über 300 tote MenschenrechtsverteidigerInnen im vergangenen Jahr zeigen jedoch deutlich, dass der kolumbianische Staat bei dieser Aufgabe versagt. MenschenrechtsverteidigerInnen und soziale Führungspersonen sind dieser Gewalt jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Bereits heute existieren international und in Kolumbien verschiedene Schutzmechanismen, juristische Mittel und Selbstschutzmassnahmen.

Grundsätzlich sind die Menschenrechte durch die internationalen Menschenrechtskonventionen geschützt, die auch Kolumbien unterzeichnet und ratifiziert hat. Wie die meisten übrigen Staaten Zentral- und Südamerikas hat auch Kolumbien die Interamerikanische Menschenrechtskommission unterzeichnet, zudem garantiert die Verfassung von 1991 die Menschenrechte aller Menschen auf dem kolumbianischen Staatsgebiet.

Zur Beurteilung von Risikolagen für Menschenrechtsverletzungen hat das kolumbianische Verfassungsgericht im Rahmen verschiedener Urteile zwischen 2003 und 2010 eine Risikoskala entwickelt (siehe Seiten 37-40 des Handbuchs). Das Risikolevel ist ausschlaggebend dafür, welchen Bedarf an Schutz einE MenschenrechtsverteidigerIn hat. Macht eine Person heute Risiken für ihre Menschenrechte geltend, so muss der kolumbianische Staat dieses Risiko bestimmen. Basierend auf dieser Einstufung muss die Nationale Schutzeinheit UNP die notwendigen Schutzmassnahmen festlegen. Dass dieses System heute den Bedrohungsszenarien nicht gerecht wird, ist angesichts der vielen ermordeten MenschenrechtsverteidigerInnen offensichtlich. Bis jetzt tun sich die staatlichen Behörden jedoch schwer, diese Massnahmen zu reformieren und zu ergänzen.

Die Nationale Schutzeinheit UNP ist grundsätzlich ein starkes Instrument für den Schutz von bedrohten Personen. Seit ihrer Gründung 2011 ist sie jedoch stets unterfinanziert. Entsprechend restriktiv fallen die Bewertungen des Komitees für die Evaluation von Risiken und die Empfehlung von Massnahmen (CERREM) aus. 2018 wurden mit dem Dekret 660 kollektive Schutzmassnahmen für AktivistInnen und Führungspersonen von sozialen Bewegungen und ethnischen Gemeinschaften geschaffen. Bis heute tun sich die staatlichen Organe wie die UNP aber schwer mit der Anwendung des Dekrets. Zwar wurden kollektive Schutzmassnahmen mit den Gemeinschaften ausgearbeitet und verabschiedet, in vielen Prozessen fühlen sich jedoch die Gemeinschaften von den staatlichen FunktionärInnen überfahren und nicht ernstgenommen. Partizipative Prozesse sind für zentralistisch organisierte Behörden nicht einfach in der Umsetzung. Es bleibt zu hoffen, dass hier insbesondere bei der UNP der Lernprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Die grösste Herausforderung beim Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und sozialen Führungspersonen ist jedoch der notwendige kulturelle Wandel. Im Rahmen des Friedensprozesses müssen verschiedene, auch staatliche Akteure lernen, gesellschaftliche Konflikte nicht hauptsächlich mit dem Einsatz von Gewalt beizulegen. Viel zu oft verlässt sich der kolumbianische Staat bis heute bei sozialen Konflikten auf den Einsatz von Armee, Polizei und Aufstandsbekämpfungseinheiten wie den ESMAD. Gewalt hat meistens soziale und kulturelle Wurzeln und kann entsprechend auch nur sozial und kulturell dekonstruiert werden. Rechtliche Normen und staatliche Organe können dabei nur Hilfestellung leisten.

[1] https://somosdefensores.org/wp-content/uploads/2019/07/manual-para-la-proteccion-FINAL-ultimas-CORRECCIONES-mayo-24.pdf