Kolumbien-Monatsbericht No. 01
Januar 2004
Gerechtigkeit für die Opfer von
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Das Internationale Meinungstribunal zum Fall Sur de Bolívar
Von Stephan Suhner
Am 28. und 29. November 2003 fand in Paris
das Internationale Meinungstribunal zu schweren Menschenrechtsverletzungen
im Süden des Departements Bolívar statt. Mit einem
Meinungstribunal soll den Opfern von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit symbolisch Recht gesprochen werden, wenn die
nationalen und offiziellen Rechtsmittel erfolglos ausgeschöpft
worden sind. Die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien nahm mit
zwei Beobachtern am Tribunal teil. Dieser Monatsbericht gibt
Eindrücke und Hintergründe zum Tribunal wieder.
Ursprung und Geschichte der Meinungstribunale
Das Permanente Völkertribunal (PVT)
entstand 1979 auf Initiative von Lelio Basso und geht auf
die Internationalen Meinungstribunale Russel I und II zurück.
Das erste Russel-Tribunal fand vom 2. bis 10. Oktober 1967
in Stockholm und vom 20. November bis 1. Dezember 1967 in
Roskilde, Dänemark, statt und verurteilte die USA und
ihre Verbündeten wegen Kriegsverbrechen in Vietnam. Am
6. November 1973 wurde in Brüssel das Zweite Russel-Tribunal
einberufen, um über die schweren Verbrechen der lateinamerikanischen
Diktaturen zu urteilen. Nach den beiden Russel-Tribunalen
war es für Basso klar, dass es eine kontinuierliche historisch-juristische
Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und deren Ursachen
brauchte. Im Januar 1976 wurde deshalb die Internationale
Liga für die Rechte und Befreiung der Völker gegründet.
Am 4. Juli 1976 verabschiedete die Liga an einem Symposium
in Algier die "Erklärung der Rechte der Völker",
womit zugleich auch die "Internationale Stiftung Lelio
Basso" entstand.
Wesentlicher Zweck dieser Stiftung ist es,
das sogenannte Recht der Völker sowohl mittels juristischer
wie auch sozialer und ethnologischer Studien weiter zu entwickeln
und theoretisch abzusichern. Ebenso sollen neue Prinzipien
erarbeitet werden, die zu ausgewogenen internationalen Beziehungen
und zu einem dauerhaften Frieden auf der Welt führen.
Gemäss seinen Statuten ist das PVT Teil der Internationalen
Stiftung Lelio Basso für die Rechte und die Befreiung
der Völker. Das PVT greift direkt auf das Recht der Völker
zurück und wirkt auf Verlangen der von Unrecht betroffenen
sozialen Gruppen[1].
Seit der Gründung des Permanenten Völkertribunals
1979 bis heute gab es 30 Sessionen, viele im Umfeld von Befreiungskämpfen,
aber auch über die Straflosigkeit in Lateinamerika. So
gab es Gerichtssessionen über die Westsahara (1979),
zu Argentinien (1980), Osttimor (1981), Guatemala (1983) und
Nicaragua (1984), zu Tibet (1992), zu den Verbrechen gegen
die Menschlichkeit in Ex-Jugoslawien (1995) sowie zur Verletzung
der grundlegenden Rechte der Kinder (1995). Am 4. November
1989 wurde in Bogotá der Prozess gegen die Straflosigkeit
von Verbrechen gegen die Menschlichkeit[2]
in Lateinamerika eröffnet, nachdem gegen Ende der 80er
Jahre aus vielen lateinamerikanischen Ländern der Wunsch
an das Permanente Völkertribunal herangetragen wurde,
sich mit der Straflosigkeit unter den Übergangsregimes
nach den Diktaturen zu befassen. Während 1 1/2 Jahren
gab es 11 Anhörungen zu ebenso vielen lateinamerikanischen
Ländern, die im Juni 1991 in einer Schlusssession in
Bogotá gipfelten.
Es gab auch Tribunale über wirtschaftliche
Rechte und über die Politik des IWF und der Weltbank
(1988 und 1992) sowie über die Wirtschaftspolitik multinationaler
Unternehmen, z.B. zur Chemie-Katastrophe von Bhopal (1992
und 1994), zu Elf-Aquitaine in Afrika (1999), zu den Verletzungen
der Arbeiterrechte in der Textilindustrie (1998), sowie das
PVT zu multinationalen Konzernen und Menschenrechten (2000).
Beim von der Clean Clothes Campaign angeregten Tribunal über
die Textilindustrie wurden sieben multinationale Firmen untersucht
. Die Firmen waren: Nike, H&M, Levi Strauss, Otto Versan,
C&A, Disney und Adidas. Einzig H&M entsandte einen
Vertreter als Verteidiger, die anderen sechs Firmen erklärten
das Tribunal als unpassenden Rahmen, um über einen Verhaltenskodex
zu diskutieren. H&M gab an, von den im Tribunal erwähnten
Ereignissen in Zulieferer-Fabriken in Bangladesh und auf den
Philippinen keine Kenntnisse zu haben, versprach aber, die
Einhaltung des Verhaltenskodexes von 1997 bei ihren Zulieferern
zu überwachen[3].
Zwei Mal führte ein Meinungstribunal
dazu, dass es basierend auf den erhobenen Beweismitteln und
Anklagen zu einer Verurteilung durch ein "normales"
Gericht kam, unter anderem 1984 im Falle von Nicaragua.
Die Kolumbianischen Meinungstribunale
Nebst dem Permanenten Völkertribunal
gab und gibt es verschiedene andere Völker- und Meinungstribunale,
die vom PVT unabhängig sind, aber mehr oder weniger auf
dessen Reglement beruhen. So gab es beispielsweise im Rahmen
des Sozialforums 2002 in Porto Alegre ein Tribunal über
die Auslandsverschuldung, das von einer Vielzahl von sozialen
Organisationen im Umfeld der Jubilee 2000-Kampagne organisiert
wurde. Dieses Tribunal kam zum Schluss, dass die gesamte Schuld,
welche die Länder des Südens gegenüber dem
Norden akkumuliert haben, illegitim und schon mehrfach abbezahlt
und deshalb inexistent ist, weshalb sie unverzüglich
zu annullieren sei[4].
Auch die "Kampagne gegen die Straflosigkeit
- Kolumbien verlangt Gerechtigkeit" hat zu Kolumbien
schon verschiedene Meinungstribunale organisiert[5],
das erste zu Vorfällen vom 16. Mai 1998 in Barrancabermeja,
ein weiteres zur Bombardierung von Santo Domingo im Departement
Arauca und nun dasjenige zu Ereignissen im Süden des
Departements Bolívar. Die Kampagne gegen die Straflosigkeit
entstand aus der Erfahrung der Ereignisse in Barrancabermeja
und der darauffolgenden Untätigkeit des Staates bei deren
Aufklärung[6]. Diese Kampagne verficht
die universellen Prinzipien im Kampf gegen die Straflosigkeit:
Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Dabei stützt
sie sich auf die Erklärung der Rechte der Völker
von 1976, auf das Permanente Völkertribunal, auf die
Meinungstribunale Russel I und Russel II, auf Entwicklungen
innerhalb der UNO im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie
auf ähnliche Prozesse gegen die Straflosigkeit, beispielsweise
in Guatemala oder Südafrika. Die Straflosigkeit kann
nicht überwunden werden, indem sie auf ein rein juristisches
Problem reduziert wird. Sie ist vor allem ein gesellschaftliches
Problem und hat als solches politische, wirtschaftliche, soziale
und ethische Aspekte. Sie greift auf alle Bereiche der Gesellschaft
über, zerfrisst das politische Leben, zerstört die
sozialen Netze und das demokratische Zusammenleben, schafft
Terror und Hoffungslosigkeit in der Bevölkerung und setzt
das Gesetz des Schweigens durch. Die Straflosigkeit sichert
damit die Reproduktion der Ungerechtigkeit und den Fortbestand
des Status Quo.
Die Kampagne gegen die Straflosigkeit konzentrierte
sich zuerst auf die erwähnten Ereignisse in Barrancabermeja,
umfasste sodann aber sämtliche Verbrechen der letzten
Jahrzehnte, wobei sie die Ziele des Projekts "Nie wieder"
(Nunca más) übernimmt, das der nationalen und
internationalen öffentlichen Meinung die verschiedenen
Mechanismen der Straflosigkeit in Kolumbien aufzeigen und
Vorschläge unterbreiten will, wie die Einforderung von
Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verwirklicht
werden kann. Zudem sollen sämtliche Informationen über
Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kolumbien zwischen
1966 und 1998 systematisch gesammelt und veröffentlicht
werden (Täter, Opfer, Straflosigkeitsmechanismen etc.).
Die Kampagne soll die Gemeinschaften und
sozialen Organisationen in ihrem Kampf gegen die zerstörerische
Wirkung des Staatsterrorismus stärken. Mit seiner systematischen
Politik der Vertreibung, Unterdrückung und Tötung
droht der Staat nicht nur die Organisationsprozesse der Gemeinschaften
zu zerstören, sondern auch ihre Projekte und Träume
sowie das Leben der Einzelnen, was alle Anstrengungen für
ein würdiges Leben in sozialer Gerechtigkeit zunichte
macht. Durch die Sensibilisierung für den grossen Schaden,
den Verbrechen gegen die Menschlichkeit anrichten, soll eine
breite soziale Bewegung gegen die Straflosigkeit entstehen,
die das Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
einfordert. Die Kampagne soll aber auch Schutz- und Begleitmechanismen
für die Opfer und deren Organisationen schaffen.
Das Internationale Meinungstribunal zum Sur
de Bolívar
Das Internationale Meinungstribunal zu den
Vorfällen im Süden des Departements Bolívar
reiht sich in die Tradition der Meinungstribunale der kolumbianischen
Kampagne gegen die Straflosigkeit ein. In dieser an Bodenschätzen
reichen Region Kolumbiens wurden in den vergangenen Jahren
über 500 Kleinbauern und kleine Schürfer gefoltert,
getötet oder zum Verschwinden gebracht. Die etwa 300'000
EinwohnerInnen dieser Region führten wegen der staatlichen
Vernachlässigung, der Repression und der Gewalt in den
Jahren 1996 und 1998 zwei grosse Protestmärsche durch,
die beide zu Verhandlungen und Abkommen mit den Präsidenten
Samper und Pastrana führten[7]. Allerdings
wurden die Abkommen von den Regierungen nicht eingehalten;
die Repression nahm weiter zu, und verschiedene Wortführer
der Bauernmärsche wurden ermordet. Die zahlreichen Klagen
vor kolumbianischen Gerichtsinstanzen und die Appelle an den
kolumbianischen Staat um Schutz blieben ohne Folgen. Aus diesen
Gründen bildeten sich vor einigen Jahren sogenannte Impulskomitees,
um ein Tribunal zu diesen Ereignissen zu organisieren. Nach
verschiedenen Schwierigkeiten (Ermordung von vorgesehenen
Zeugen, unterbrochene Kommunikation mit der Region etc.) konnte
das Tribunal nun am 28. und 29. November 2003 in Paris durchgeführt
werden. Nachfolgend meine Eindrücke als Zuschauer.
Gegen 11.00 Uhr des 28. Novembers 2003 wurde
das Tribunal durch den Tagespräsidenten des Gerichtes,
François Houtart, Direktor des Trikontinentalen Zentrums
in Leuven, Belgien, eröffnet. Im Saal sassen etwa 60
bis 80 internationale BeobachterInnen und Zuschauende. Nach
einer historischen Einführung zu den Meinungstribunalen
erklärte Houtart das Wesen des vorliegenden Tribunals.
Obwohl es sich um ein Meinungstribunal handle, brauche es
trotzdem ein Mindestmass an Formalitäten, damit die Glaubwürdigkeit
gewährleistet ist. So bat Houtart die Zuschauer, während
den ganzen Verhandlungen nie zu applaudieren. Weiter führte
er aus, dass auch dieses Tribunal im Wesentlichen auf den
Statuten des Permanenten Völkertribunals basiere. Wichtig
sei ihm auch, dass alle Meinungstribunale, also auch dieses,
einen Beitrag an die Weiterentwicklung des internationalen
Rechts darstellen und reelle Alternativen schaffen.
Houtart stellte dann die weiteren Mitglieder
des Gerichts und dessen Funktionsweise vor. Als Richter amteten
nebst Houtart auch Sophie Thonon-Wesfried, Anwältin beim
Appellationsgericht von Paris und Gerichtspräsidentin
am 29. November, Javier Otaola, Jurist und Menschenrechtsombudsmann
in Vitoria-Gasteiz, Baskenland, als Vizepräsident sowie
Professor Heinz Dietrich, Professor für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
an der Autonomen Metropolitanen Universität der Stadt
Mexiko und Luis Javier Garrido von der Rechtsfakultät
der Autonomen Nationaluniversität Mexikos. Als "Staatsanwalt"
amtete der argentinisch-spanische Jurist Carlos Slepoy Prada.
Slepoy war Mitvertreter der Anklage in den Madrider Prozessen
zu den Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in
Argentinien und Chile.
Dem Meinungstribunal lag eine formelle Klage
der Vereinigung der Kleinbauern und der kleinen Minenbetreiber
des Sur de Bolívar (Agroasomisbol), des Regionalen
Arbeitstisches des Magdalena Medio, der Kampagne gegen die
Straflosigkeit und des Europäischen Solidaritätsnetzwerkes
(Red Europea de Hermandad) vor. Das Tribunal war befugt, über
die zwischen dem 1 Januar 1995 und dem 31. Dezember 2002 in
der Zuständigkeit von mehr als 17 Gemeinden im Süden
des Departements Bolívar begangenen Verbrechen zu urteilen.
Das Tribunal befasste sich mit sechs konkreten Fällen,
u.a. der Ermordung von Führungspersonen von Asoagromisbol
und von Teilnehmern des Kleinbauernexodus, mit der Folterung
von Bewohnern von Rio Viejo sowie mit dem gewaltsamen Verschwindenlassen
des Wortführers des Regionalen Arbeitstisches, Edgar
Quiroga, und der Verfolgung und Ausrottung der Familie von
Gildardo Fuentes.
Das Gericht hörte dazu vier Personen
an, die direkt oder indirekt Zeugen der zu beurteilenden Fälle
waren. Die Zeugen erschienen unverdeckt und mit vollem Namen,
was für sie und ihre Familien ein grosses Risiko darstellt.
Das Gericht machte deshalb die kolumbianische Regierung für
alles verantwortlich, was den Zeugen nachher - v.a. in Kolumbien
- zustossen könnte. Ein fünfter Zeuge wurde per
Video gezeigt. Es handelte sich um einen ehemaligen Berufssoldaten,
der Zeugnis über die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit
zwischen Armee und Paramilitärs ablegte und nach seinem
Austritt aus der Armee deshalb umgebracht wurde. Das Tribunal
zählte auch mit der Präsenz von drei Experten, sogenannten
Amici Curiae (Freunde des Gerichts), die gestützt auf
ihre Sachkenntnisse den Kontext für die Einordnung der
einzelnen Zeugenaussage liefern. Es handelte sich dabei um
Francisco Ramírez Cuellar, Präsident der Bergbaugewerkschaft
SINTRAMINERCOL, um Pater Javier Giraldo von Justicia y Paz
sowie um Gearoid O'Loinsigh, irischer Sozialwissenschafter
und Spezialist zum Paramilitarismus im Magdalena Medio.
Die kolumbianischen Behörden wurden
mit einem eingeschriebenen Brief an die kolumbianische Botschaft
in Paris eingeladen, jemanden zu bestimmen, der am Tribunal
die Verteidigung des kolumbianischen Staates übernehmen
sollte. Da die kolumbianischen Behörden darauf nicht
reagierten, bestimmte das Tribunal Frau Denise Méndez
als Pflichtverteidigerin des kolumbianischen Staates.
Experten und Zeugen denunzieren den kolumbianischen
Staat
Nachdem das Gericht formell für eröffnet
erklärt wurde, intervenierte als Erster der Experte Gearoid
O'Loingsigh. O'Loingsigh ging in seinen Ausführungen
zuerst auf den Ursprung des Paramilitarismus und auf die Beziehung
zwischen Drogenanbau und -Handel und der Gewalt ein. Dabei
hielt er fest, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen
dem Umfang des Cocaanbaus in einer Region und der Gewalt gebe,
wie das fälschlicherweise häufig dargelegt werde.
So wird in Departementen wie Bolívar oder Norte de
Santander wenig oder noch gar keine Coca angebaut; trotzdem
weisen sie seit Jahren viel mehr Gewaltopfer und Menschenrechtsverletzungen
auf als beispielsweise Putumayo oder Caquetá. Die Gewalt
hat also regional andere Ursachen, auch wenn die Akteure sich
durch die Coca finanzieren. Weiter führte er aus, wie
Bolívar trotz der bescheidenen Ausdehnung der Cocapflanzungen
zum Ziel einer der grössten "Besprühungsaktionen"
des Plan Colombia wurde, der Operación Bolívar.
Diese angeblich gegen die Paramilitärs und die Coca gerichtete
Operation richtete sich jedoch direkt gegen die bäuerliche
Bevölkerung: Sowohl Behörden als auch O'Loingsigh
konnten feststellen, dass pro Hektare besprühter Coca
ein x-Faches an Grundnahrungsmitteln besprüht wurde.
Zeitgleich führten die Paramilitärs unter Duldung
oder mit aktiver Unterstützung der Armee- und Polizeieinheiten
eine totale Blockade der Region durch. Lebensmittel und Medikamente
kamen nicht mehr in die Zone hinein, nur noch Ausgangsstoffe
für die Kokainherstellung! O'Loingsigh ist überzeugt,
dass der Staat es jederzeit in der Hand hätte, diese
Blockaden zu beenden. Die Hungerkrise wurde so gross, dass
die Leute besprühte Lebensmittel - wie z.B. angetrocknete
Kochbananen - essen mussten und so direkt Gift zu sich nahmen.
Weiter führte er aus, wie die paramilitärische Gewalt,
die Blockade und die Besprühungen von Nahrungspflanzen
auch Teil einer Strategie sind, das landwirtschaftliche Modell
der Region gewaltsam zu ändern, unterstützt von
den USA über den Plan Colombia und gesteuert durch die
Kredit- und Subventionspolitik des kolumbianischen Staates[8].
Als zweiter Experte sprach Francisco Ramírez,
Präsident der Bergbaugewerkschaft SINTRAMINERCOL. Er
legte dar, wie der Rohstoffreichtum im Süden Bolívars
die Gewalt fördert und wie ausländische multinationale
Konzerne an der Gewaltspirale mitdrehen und die kolumbianische
Gesetzgebung beeinflussen. Ziel dieser Konzerne ist es, die
unabhängigen Schürfer - mineros artesanales - zu
verdrängen und diese weltweit einmalig ergiebigen Goldminen
in Beschlag zu nehmen, koste es was es wolle[9].
Erschütternde Zeugenaussagen
Nach diesen beiden Experten sagten die vier
Zeugen aus. Beispielhaft für die Leiden der Bevölkerung
sollen hier einige Kernelemente der Aussagen des vierten Zeugen
wiedergegeben werden: "Paramilitärs verlangten mein
Motorrad, um einen kleinen Job zu erledigen, und sagten mir,
ich könne es am folgenden Morgen am Ort X wieder abholen.
Als ich mich am folgenden Tag zu jenem Ort begab, sah ich
denselben Paramilitär vor einer offenen Garage. Dieser
wies mich an, in die Garage zu treten, dort befinde sich mein
Motorrad. Widerwillig betrat ich die Garage, in der auch ein
Pick-up stand, mit dem jeweils Leute weggebracht wurden. Plötzlich
sah ich in einer Ecke Gildardo Fuentes am Boden gefesselt.
Da wusste ich, dass etwas passieren würde. Ich wurde
dann auch gefesselt, und beide zusammen wurden wir von den
Paramilitärs heftig geschlagen und bedroht. Etwas später
wurden wir auf dem Pick-up mit dem sinnigen Namen "Weglein
zum Himmel" (Caminito al cielo) in die nahegelegene Ciénaga
gebracht, wo sie uns befahlen, auszusteigen. Als ich widerwillig
ausstieg, roch ich den Gestank von geronnenem Blut und sah,
dass der Boden mit altem Blut bedeckt war. Gildardo und ich
mussten uns je auf einer Seite des Pick-up setzen. Einer der
Paramilitärs begann, mich mit einer speziellen Machete,
die vorne spitz zuläuft, zu malträtieren, und versetzte
mir plötzlich einen Schlag mit einer Machete an den Hals,
dann wurde ich liegen gelassen. Die Paramilitärs kümmerten
sich nun um Gildardo. Da hörte ich einen dumpfen Schlag
und dachte: Das war Gildardos Hals! Schon halb benommen vom
Blutverlust hörte ich den Einen sagen: Los komm, wir
müssen sie nun herrichten! Der eine Paramilitär
begab sich zu mir, öffnete mir das Hemd und begann, mir
mit einer spitzen Machete in den Hals und in den Brustkorb
zu stechen und auf dem Bauch herumzutrampeln. Ohne zu wissen,
wie ich das aushalten konnte, stellte ich mich tot. Der Para
sagte darauf: Der ist fertig! In dem Moment begann ein Geschrei:
Gildardo versuchte zu fliehen. Die Paramilitärs rannten
beide Gildardo nach, was ich ebenfalls zur Flucht nutzte,
obschon mein Kopf halb abgetrennt war und baumelte. Ich rannte
Richtung Dorf, das nur ein paar Hundert Meter entfernt war.
Dort versuchte ich, mich in verschiedenen Häusern zu
verstecken, aber alle Leute flehten mich an, das Haus sofort
zu verlassen, da die Paramilitärs sie sonst auch umbringen
würden. So musste ich mich in einem Gebüsch am Dorfrand
verstecken, bis es dunkel wurde und die Paramilitärs
nach erfolgloser Suche nach mir abzogen. Gildardo war mittlerweile
schon tot, wie ich später erfuhr".
Am Samstag beendete der vierte Zeuge seine
lange, dramatische Geschichte, dann folgte der Zeuge per Video-Film,
und schliesslich trug Pater Javier Giraldo seine Erkenntnisse
zu den Mechanismen der Straflosigkeit vor.
Anklage und Richtergremium sehen den Tatbestand
des Genozids als erfüllt
Am Samstag kurz vor Mittag hielt dann die
Anklage ein flammendes Plädoyer. Nach der Anhörung
der Experten und der Zeugen ist für die Anklage klar,
dass die Verbrechen begangen wurden, um sich Ländereien,
Minen etc. anzueignen. Daran beteiligt sind auch nationale
und multinationale Firmen wie Anglo Gold und Conquistador
Mines, einige ausländische Regierungsagenturen sowie
die USA und einige europäische Regierungen wie z.B. Spanien.
Auf Grund dieser Beweislage kommt die Anklage zum Schluss,
dass eine Absicht bestehe, ganz bestimmte nationale Gruppen
auszulöschen, z.B. Campesinos oder kleine Schürfer,
und dass die Ereignisse und Vorgänge im Sur de Bolívar
Teil eines Vorgangs seien, der als Genozid zu beurteilen sei.
Im Sur de Bolívar werden praktisch sämtliche in
den verschiedenen Strafgesetzbüchern und internationalen
Konventionen festgeschriebenen Verbrechen begangen, auch Kriegsverbrechen.
Die Anklage stellte eine individuelle Verantwortung
und damit eine Schuld der Präsidenten Samper, Pastrana
und Uribe in ihrer Eigenschaft als Oberkommandierende der
Armee fest. Ebenfalls sind verschiedene Armeeeinheiten und
deren Kommandanten und Mitglieder schuldig, z.B. die mobil
Brigade Nr. 2. Verantwortung tragen aber auch die direkten
und indirekten Nutzniesser der Vertreibungen und der gewaltsamen
Enteignungen von Ländereien, so z.B. gewisse Parlamentarier,
Rechtsanwälte und der Bergbauminister. Die Bergbauunternehmen
sind selbstverständlich auch mitschuldig. Eine spezielle
Schuld trifft die USA wegen ihrer Förderung des Söldnerwesens
und des Plan Colombia. Mit der Aufforderung an die Richter,
den Anträgen der Anklage zu folgen, und mit der Bitte
an alle Anwesenden, für eine grosse Verbreitung des Urteils
zu sorgen, schloss die Anklage ihr Plädoyer.
Anschliessend hielt die Pflichtverteidigerin
ihr Schlussplädoyer. Sie wies zuerst darauf hin, dass
Kolumbien ein Rechtsstaat sei, der seit 1991 eine fortschrittliche
Verfassung habe. Zudem habe beispielsweise Präsident
Samper 1995 die Verantwortung des Staates für dieVorfälle
in Trujillo anerkannt. Heute würden die Verbrechen aber
von illegalen bewaffneten Gruppen begangen, und der Staat
könne deshalb nicht für deren Taten zur Verantwortung
gezogen werden. Zudem würde die aktuelle Regierung für
die Befriedung des Landes und die Auflösung der Paramilitärs
kämpfen. Weiter führte die Verteidigung aus, dass
die heutigen Kriege teilweise durch Sicherheitsfirmen wie
Dyncorp geführt würden, bei denen es sich um ehemalige
Militärs handle. Der Krieg sei deshalb eine wichtige
Quelle für Arbeitsplätze auf der ganzen Welt. Zudem
bediene sich die demokratischste Macht der Welt, die USA,
deren Dienstleistungen, weshalb nichts besonders daran sei.
Nach diesem Schlussplädoyer der Verteidigung zogen sich
die Richter für gut drei Stunden zu Beratungen zurück.
Das Urteil
Um 18.00 Uhr verkündeten die Richter
durch die Gerichtspräsidentin Sophie Thonon vor einem
zum Bersten gefüllten Saal das mit grosser Spannung erwartete
Urteil. Die Gerichtspräsidentin hielt zuerst folgendes
fest:
Die kriminellen Aktionen, die sich auf dem
Hoheitsgebiet der Gemeinden des Sur de Bolívar ereigneten,
sind wirtschaftlicher Natur. Dies drückt sich einerseits
durch die Bestrebungen der multinationalen Firmen aus, sich
der grossen Goldvorkommen zu bemächtigen. Ebenso deutlich
ist das Bestreben, ein wirtschaftliches Projekt zu verwirklichen
und der Bevölkerung Entwicklungsmodelle aufzuzwingen,
die nur die Interessen und Bedürfnisse der entwickelten
Länder berücksichtigen. Diese Länder bedienen
sich für ihre Aktivitäten in Kolumbien multinationaler
Konzerne aus Kanada, den USA und Europa, welche die Ressourcen
Kolumbiens wie Erdgas, Kohle, Gold, Smaragde, Nickel, Wasser,
Holz, landwirtschaftliche Böden und generell die ganze
Biodiversität der Region ausbeuten.
In letzter Zeit wird diese Politik im Rahmen
des Plan Colombia verfolgt, der entworfen wurde, um das landwirtschaftliche
Modell des Landes unumkehrbar zu ändern und den Eintritt
von ausländischem Kapital zu erleichtern. Aus diesen
Gründen setzte die Regierung der kolumbianischen Republik
in den letzten Jahren, zumindest aber seit 1995, eine Politik
des Terrors um - mit Morden, gewaltsamem Verschwindenlassen,
Folter, Drohungen, Hausdurchsuchungen ohne richterliche Verfügung,
Zerstörung von Pflanzungen und gewaltsamen Vertreibungen,
sowie Delikten gegen die öffentliche Gesundheit infolge
vorsätzlicher und krimineller Verwendung von chemischen
Produkten zur Besprühung der Ländereien.
Diese Politik wird durch die Streitkräfte
der Republik Kolumbien, durch die Polizei und durch die vom
Staat geförderten und organisierten paramilitärischen
Gruppen umgesetzt. Alle diese Akteure arbeiten eng zusammen
und handeln in absoluter Straflosigkeit -durch das Rechtssystem
des Landes garantiert, das die begangenen Verbrechen nicht
untersucht.
Das Gericht gelangte dann zu folgendem Urteil:
Durch die Zeugenaussagen, die Expertengutachten
und die schriftlichen Beweise erachtet das Tribunal die vorgelegten
Klagen als ausreichend untermauert und hält dafür,
dass die Ereignisse die folgenden Tatbestände erfüllen:
·Genozid
·Verbrechen gegen die Menschlichkeit
·Staatsterrorismus
Das Tribunal erachtet die Schuld der Regierung
der Republik Kolumbien sowie der zivilen und militärischen
Behörden als vollständig erwiesen.
Das Gericht fand zudem besorgniserregende
Elemente, die auch eine kriminelle Verantwortung bei der Durchführung
dieser Verbrechen durch Vertreter verschiedener Regierungsagenturen
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (CIA, zivile
und militärische US-Behörden) sowie auch verschiedener
europäischer Regierungen belegen könnten.
Das Internationale Meinungstribunal zum Fall
Sur de Bolívar spricht sich entschieden dafüraus,
dass die vor diesem Tribunal beklagten Ereignisse vor nationale
und/oder internationale Gerichte gebracht werden, damit die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Das Tribunal
ist der Meinung, dass die aufgezeigten Verbrechen das allgemeine
Bewusstsein der Menschheit beleidigen und deshalb zur Förderung
der universellen Gerechtigkeit durch alle juristischen Instanzen
verfolgt werden müssen.
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[1] Weitere Informationen
unter
www.grisnet.it/filb
[2] Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
werden Verbrechen, die von Staaten gefördert oder toleriert
werden bezeichnet, die nicht nur das Leben, die Integrität
und die Freiheit der Opfer missachten, sondern die sich auf
Grund ihrer zerstörerischer Art und Weise in schwerer
Weise ins Bewusstsein der Menschheit einprägen und so
das soziale Netz schädigen.
[3]http://www.ropalimpia.org/tribunal01.htm;http://www.pan-uk.org/pestnews/pn26/pn26p3.htm
[4]http://www.pensamientocritico.org/tribdeuda0602.htm;
http://www.alcaabajo.cu/sitio/deuda_externa/articulo/alegatoforodeudaexterna.htm
[5] http://www.colnodo.apc.org/ffi-col
[6] Siehe Monatsbericht Nr. 7/8 1999, Magdalena
Medio: Integrale Menschenrechtspolitik oder transnationale
Kapitalinteressen?
[7] Siehe dazu Monatsbericht Nr. 7/8 1999,
Magdalena Medio: Integrale Menschenrechtspolitik oder transnationale
Kapitalinteressen?
[8] Die Interventionen der Experten auf Spanisch
können bei askbern@tiscalinet.ch
angefordert werden.
[9] Für weitere Informationen
siehe dazu unseren Monatsbericht 7/2003, Vom Fluch und Segen
des kolumbianischen Rohstoffreichtums.
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