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Kolumbien-Monatsbericht No. 01
Januar 2004

Gerechtigkeit für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Das Internationale Meinungstribunal zum Fall Sur de Bolívar

Von Stephan Suhner

Am 28. und 29. November 2003 fand in Paris das Internationale Meinungstribunal zu schweren Menschenrechtsverletzungen im Süden des Departements Bolívar statt. Mit einem Meinungstribunal soll den Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit symbolisch Recht gesprochen werden, wenn die nationalen und offiziellen Rechtsmittel erfolglos ausgeschöpft worden sind. Die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien nahm mit zwei Beobachtern am Tribunal teil. Dieser Monatsbericht gibt Eindrücke und Hintergründe zum Tribunal wieder.

Ursprung und Geschichte der Meinungstribunale

Das Permanente Völkertribunal (PVT) entstand 1979 auf Initiative von Lelio Basso und geht auf die Internationalen Meinungstribunale Russel I und II zurück. Das erste Russel-Tribunal fand vom 2. bis 10. Oktober 1967 in Stockholm und vom 20. November bis 1. Dezember 1967 in Roskilde, Dänemark, statt und verurteilte die USA und ihre Verbündeten wegen Kriegsverbrechen in Vietnam. Am 6. November 1973 wurde in Brüssel das Zweite Russel-Tribunal einberufen, um über die schweren Verbrechen der lateinamerikanischen Diktaturen zu urteilen. Nach den beiden Russel-Tribunalen war es für Basso klar, dass es eine kontinuierliche historisch-juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und deren Ursachen brauchte. Im Januar 1976 wurde deshalb die Internationale Liga für die Rechte und Befreiung der Völker gegründet. Am 4. Juli 1976 verabschiedete die Liga an einem Symposium in Algier die "Erklärung der Rechte der Völker", womit zugleich auch die "Internationale Stiftung Lelio Basso" entstand.

Wesentlicher Zweck dieser Stiftung ist es, das sogenannte Recht der Völker sowohl mittels juristischer wie auch sozialer und ethnologischer Studien weiter zu entwickeln und theoretisch abzusichern. Ebenso sollen neue Prinzipien erarbeitet werden, die zu ausgewogenen internationalen Beziehungen und zu einem dauerhaften Frieden auf der Welt führen. Gemäss seinen Statuten ist das PVT Teil der Internationalen Stiftung Lelio Basso für die Rechte und die Befreiung der Völker. Das PVT greift direkt auf das Recht der Völker zurück und wirkt auf Verlangen der von Unrecht betroffenen sozialen Gruppen[1].

Seit der Gründung des Permanenten Völkertribunals 1979 bis heute gab es 30 Sessionen, viele im Umfeld von Befreiungskämpfen, aber auch über die Straflosigkeit in Lateinamerika. So gab es Gerichtssessionen über die Westsahara (1979), zu Argentinien (1980), Osttimor (1981), Guatemala (1983) und Nicaragua (1984), zu Tibet (1992), zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ex-Jugoslawien (1995) sowie zur Verletzung der grundlegenden Rechte der Kinder (1995). Am 4. November 1989 wurde in Bogotá der Prozess gegen die Straflosigkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit[2] in Lateinamerika eröffnet, nachdem gegen Ende der 80er Jahre aus vielen lateinamerikanischen Ländern der Wunsch an das Permanente Völkertribunal herangetragen wurde, sich mit der Straflosigkeit unter den Übergangsregimes nach den Diktaturen zu befassen. Während 1 1/2 Jahren gab es 11 Anhörungen zu ebenso vielen lateinamerikanischen Ländern, die im Juni 1991 in einer Schlusssession in Bogotá gipfelten.

Es gab auch Tribunale über wirtschaftliche Rechte und über die Politik des IWF und der Weltbank (1988 und 1992) sowie über die Wirtschaftspolitik multinationaler Unternehmen, z.B. zur Chemie-Katastrophe von Bhopal (1992 und 1994), zu Elf-Aquitaine in Afrika (1999), zu den Verletzungen der Arbeiterrechte in der Textilindustrie (1998), sowie das PVT zu multinationalen Konzernen und Menschenrechten (2000). Beim von der Clean Clothes Campaign angeregten Tribunal über die Textilindustrie wurden sieben multinationale Firmen untersucht . Die Firmen waren: Nike, H&M, Levi Strauss, Otto Versan, C&A, Disney und Adidas. Einzig H&M entsandte einen Vertreter als Verteidiger, die anderen sechs Firmen erklärten das Tribunal als unpassenden Rahmen, um über einen Verhaltenskodex zu diskutieren. H&M gab an, von den im Tribunal erwähnten Ereignissen in Zulieferer-Fabriken in Bangladesh und auf den Philippinen keine Kenntnisse zu haben, versprach aber, die Einhaltung des Verhaltenskodexes von 1997 bei ihren Zulieferern zu überwachen[3].

Zwei Mal führte ein Meinungstribunal dazu, dass es basierend auf den erhobenen Beweismitteln und Anklagen zu einer Verurteilung durch ein "normales" Gericht kam, unter anderem 1984 im Falle von Nicaragua.

Die Kolumbianischen Meinungstribunale

Nebst dem Permanenten Völkertribunal gab und gibt es verschiedene andere Völker- und Meinungstribunale, die vom PVT unabhängig sind, aber mehr oder weniger auf dessen Reglement beruhen. So gab es beispielsweise im Rahmen des Sozialforums 2002 in Porto Alegre ein Tribunal über die Auslandsverschuldung, das von einer Vielzahl von sozialen Organisationen im Umfeld der Jubilee 2000-Kampagne organisiert wurde. Dieses Tribunal kam zum Schluss, dass die gesamte Schuld, welche die Länder des Südens gegenüber dem Norden akkumuliert haben, illegitim und schon mehrfach abbezahlt und deshalb inexistent ist, weshalb sie unverzüglich zu annullieren sei[4].

Auch die "Kampagne gegen die Straflosigkeit - Kolumbien verlangt Gerechtigkeit" hat zu Kolumbien schon verschiedene Meinungstribunale organisiert[5], das erste zu Vorfällen vom 16. Mai 1998 in Barrancabermeja, ein weiteres zur Bombardierung von Santo Domingo im Departement Arauca und nun dasjenige zu Ereignissen im Süden des Departements Bolívar. Die Kampagne gegen die Straflosigkeit entstand aus der Erfahrung der Ereignisse in Barrancabermeja und der darauffolgenden Untätigkeit des Staates bei deren Aufklärung[6]. Diese Kampagne verficht die universellen Prinzipien im Kampf gegen die Straflosigkeit: Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Dabei stützt sie sich auf die Erklärung der Rechte der Völker von 1976, auf das Permanente Völkertribunal, auf die Meinungstribunale Russel I und Russel II, auf Entwicklungen innerhalb der UNO im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie auf ähnliche Prozesse gegen die Straflosigkeit, beispielsweise in Guatemala oder Südafrika. Die Straflosigkeit kann nicht überwunden werden, indem sie auf ein rein juristisches Problem reduziert wird. Sie ist vor allem ein gesellschaftliches Problem und hat als solches politische, wirtschaftliche, soziale und ethische Aspekte. Sie greift auf alle Bereiche der Gesellschaft über, zerfrisst das politische Leben, zerstört die sozialen Netze und das demokratische Zusammenleben, schafft Terror und Hoffungslosigkeit in der Bevölkerung und setzt das Gesetz des Schweigens durch. Die Straflosigkeit sichert damit die Reproduktion der Ungerechtigkeit und den Fortbestand des Status Quo.

Die Kampagne gegen die Straflosigkeit konzentrierte sich zuerst auf die erwähnten Ereignisse in Barrancabermeja, umfasste sodann aber sämtliche Verbrechen der letzten Jahrzehnte, wobei sie die Ziele des Projekts "Nie wieder" (Nunca más) übernimmt, das der nationalen und internationalen öffentlichen Meinung die verschiedenen Mechanismen der Straflosigkeit in Kolumbien aufzeigen und Vorschläge unterbreiten will, wie die Einforderung von Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verwirklicht werden kann. Zudem sollen sämtliche Informationen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kolumbien zwischen 1966 und 1998 systematisch gesammelt und veröffentlicht werden (Täter, Opfer, Straflosigkeitsmechanismen etc.).

Die Kampagne soll die Gemeinschaften und sozialen Organisationen in ihrem Kampf gegen die zerstörerische Wirkung des Staatsterrorismus stärken. Mit seiner systematischen Politik der Vertreibung, Unterdrückung und Tötung droht der Staat nicht nur die Organisationsprozesse der Gemeinschaften zu zerstören, sondern auch ihre Projekte und Träume sowie das Leben der Einzelnen, was alle Anstrengungen für ein würdiges Leben in sozialer Gerechtigkeit zunichte macht. Durch die Sensibilisierung für den grossen Schaden, den Verbrechen gegen die Menschlichkeit anrichten, soll eine breite soziale Bewegung gegen die Straflosigkeit entstehen, die das Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung einfordert. Die Kampagne soll aber auch Schutz- und Begleitmechanismen für die Opfer und deren Organisationen schaffen.

Das Internationale Meinungstribunal zum Sur de Bolívar

Das Internationale Meinungstribunal zu den Vorfällen im Süden des Departements Bolívar reiht sich in die Tradition der Meinungstribunale der kolumbianischen Kampagne gegen die Straflosigkeit ein. In dieser an Bodenschätzen reichen Region Kolumbiens wurden in den vergangenen Jahren über 500 Kleinbauern und kleine Schürfer gefoltert, getötet oder zum Verschwinden gebracht. Die etwa 300'000 EinwohnerInnen dieser Region führten wegen der staatlichen Vernachlässigung, der Repression und der Gewalt in den Jahren 1996 und 1998 zwei grosse Protestmärsche durch, die beide zu Verhandlungen und Abkommen mit den Präsidenten Samper und Pastrana führten[7]. Allerdings wurden die Abkommen von den Regierungen nicht eingehalten; die Repression nahm weiter zu, und verschiedene Wortführer der Bauernmärsche wurden ermordet. Die zahlreichen Klagen vor kolumbianischen Gerichtsinstanzen und die Appelle an den kolumbianischen Staat um Schutz blieben ohne Folgen. Aus diesen Gründen bildeten sich vor einigen Jahren sogenannte Impulskomitees, um ein Tribunal zu diesen Ereignissen zu organisieren. Nach verschiedenen Schwierigkeiten (Ermordung von vorgesehenen Zeugen, unterbrochene Kommunikation mit der Region etc.) konnte das Tribunal nun am 28. und 29. November 2003 in Paris durchgeführt werden. Nachfolgend meine Eindrücke als Zuschauer.

Gegen 11.00 Uhr des 28. Novembers 2003 wurde das Tribunal durch den Tagespräsidenten des Gerichtes, François Houtart, Direktor des Trikontinentalen Zentrums in Leuven, Belgien, eröffnet. Im Saal sassen etwa 60 bis 80 internationale BeobachterInnen und Zuschauende. Nach einer historischen Einführung zu den Meinungstribunalen erklärte Houtart das Wesen des vorliegenden Tribunals. Obwohl es sich um ein Meinungstribunal handle, brauche es trotzdem ein Mindestmass an Formalitäten, damit die Glaubwürdigkeit gewährleistet ist. So bat Houtart die Zuschauer, während den ganzen Verhandlungen nie zu applaudieren. Weiter führte er aus, dass auch dieses Tribunal im Wesentlichen auf den Statuten des Permanenten Völkertribunals basiere. Wichtig sei ihm auch, dass alle Meinungstribunale, also auch dieses, einen Beitrag an die Weiterentwicklung des internationalen Rechts darstellen und reelle Alternativen schaffen.

Houtart stellte dann die weiteren Mitglieder des Gerichts und dessen Funktionsweise vor. Als Richter amteten nebst Houtart auch Sophie Thonon-Wesfried, Anwältin beim Appellationsgericht von Paris und Gerichtspräsidentin am 29. November, Javier Otaola, Jurist und Menschenrechtsombudsmann in Vitoria-Gasteiz, Baskenland, als Vizepräsident sowie Professor Heinz Dietrich, Professor für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Autonomen Metropolitanen Universität der Stadt Mexiko und Luis Javier Garrido von der Rechtsfakultät der Autonomen Nationaluniversität Mexikos. Als "Staatsanwalt" amtete der argentinisch-spanische Jurist Carlos Slepoy Prada. Slepoy war Mitvertreter der Anklage in den Madrider Prozessen zu den Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Argentinien und Chile.

Dem Meinungstribunal lag eine formelle Klage der Vereinigung der Kleinbauern und der kleinen Minenbetreiber des Sur de Bolívar (Agroasomisbol), des Regionalen Arbeitstisches des Magdalena Medio, der Kampagne gegen die Straflosigkeit und des Europäischen Solidaritätsnetzwerkes (Red Europea de Hermandad) vor. Das Tribunal war befugt, über die zwischen dem 1 Januar 1995 und dem 31. Dezember 2002 in der Zuständigkeit von mehr als 17 Gemeinden im Süden des Departements Bolívar begangenen Verbrechen zu urteilen. Das Tribunal befasste sich mit sechs konkreten Fällen, u.a. der Ermordung von Führungspersonen von Asoagromisbol und von Teilnehmern des Kleinbauernexodus, mit der Folterung von Bewohnern von Rio Viejo sowie mit dem gewaltsamen Verschwindenlassen des Wortführers des Regionalen Arbeitstisches, Edgar Quiroga, und der Verfolgung und Ausrottung der Familie von Gildardo Fuentes.

Das Gericht hörte dazu vier Personen an, die direkt oder indirekt Zeugen der zu beurteilenden Fälle waren. Die Zeugen erschienen unverdeckt und mit vollem Namen, was für sie und ihre Familien ein grosses Risiko darstellt. Das Gericht machte deshalb die kolumbianische Regierung für alles verantwortlich, was den Zeugen nachher - v.a. in Kolumbien - zustossen könnte. Ein fünfter Zeuge wurde per Video gezeigt. Es handelte sich um einen ehemaligen Berufssoldaten, der Zeugnis über die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Armee und Paramilitärs ablegte und nach seinem Austritt aus der Armee deshalb umgebracht wurde. Das Tribunal zählte auch mit der Präsenz von drei Experten, sogenannten Amici Curiae (Freunde des Gerichts), die gestützt auf ihre Sachkenntnisse den Kontext für die Einordnung der einzelnen Zeugenaussage liefern. Es handelte sich dabei um Francisco Ramírez Cuellar, Präsident der Bergbaugewerkschaft SINTRAMINERCOL, um Pater Javier Giraldo von Justicia y Paz sowie um Gearoid O'Loinsigh, irischer Sozialwissenschafter und Spezialist zum Paramilitarismus im Magdalena Medio.

Die kolumbianischen Behörden wurden mit einem eingeschriebenen Brief an die kolumbianische Botschaft in Paris eingeladen, jemanden zu bestimmen, der am Tribunal die Verteidigung des kolumbianischen Staates übernehmen sollte. Da die kolumbianischen Behörden darauf nicht reagierten, bestimmte das Tribunal Frau Denise Méndez als Pflichtverteidigerin des kolumbianischen Staates.

Experten und Zeugen denunzieren den kolumbianischen Staat

Nachdem das Gericht formell für eröffnet erklärt wurde, intervenierte als Erster der Experte Gearoid O'Loingsigh. O'Loingsigh ging in seinen Ausführungen zuerst auf den Ursprung des Paramilitarismus und auf die Beziehung zwischen Drogenanbau und -Handel und der Gewalt ein. Dabei hielt er fest, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Umfang des Cocaanbaus in einer Region und der Gewalt gebe, wie das fälschlicherweise häufig dargelegt werde. So wird in Departementen wie Bolívar oder Norte de Santander wenig oder noch gar keine Coca angebaut; trotzdem weisen sie seit Jahren viel mehr Gewaltopfer und Menschenrechtsverletzungen auf als beispielsweise Putumayo oder Caquetá. Die Gewalt hat also regional andere Ursachen, auch wenn die Akteure sich durch die Coca finanzieren. Weiter führte er aus, wie Bolívar trotz der bescheidenen Ausdehnung der Cocapflanzungen zum Ziel einer der grössten "Besprühungsaktionen" des Plan Colombia wurde, der Operación Bolívar. Diese angeblich gegen die Paramilitärs und die Coca gerichtete Operation richtete sich jedoch direkt gegen die bäuerliche Bevölkerung: Sowohl Behörden als auch O'Loingsigh konnten feststellen, dass pro Hektare besprühter Coca ein x-Faches an Grundnahrungsmitteln besprüht wurde. Zeitgleich führten die Paramilitärs unter Duldung oder mit aktiver Unterstützung der Armee- und Polizeieinheiten eine totale Blockade der Region durch. Lebensmittel und Medikamente kamen nicht mehr in die Zone hinein, nur noch Ausgangsstoffe für die Kokainherstellung! O'Loingsigh ist überzeugt, dass der Staat es jederzeit in der Hand hätte, diese Blockaden zu beenden. Die Hungerkrise wurde so gross, dass die Leute besprühte Lebensmittel - wie z.B. angetrocknete Kochbananen - essen mussten und so direkt Gift zu sich nahmen. Weiter führte er aus, wie die paramilitärische Gewalt, die Blockade und die Besprühungen von Nahrungspflanzen auch Teil einer Strategie sind, das landwirtschaftliche Modell der Region gewaltsam zu ändern, unterstützt von den USA über den Plan Colombia und gesteuert durch die Kredit- und Subventionspolitik des kolumbianischen Staates[8].

Als zweiter Experte sprach Francisco Ramírez, Präsident der Bergbaugewerkschaft SINTRAMINERCOL. Er legte dar, wie der Rohstoffreichtum im Süden Bolívars die Gewalt fördert und wie ausländische multinationale Konzerne an der Gewaltspirale mitdrehen und die kolumbianische Gesetzgebung beeinflussen. Ziel dieser Konzerne ist es, die unabhängigen Schürfer - mineros artesanales - zu verdrängen und diese weltweit einmalig ergiebigen Goldminen in Beschlag zu nehmen, koste es was es wolle[9].

Erschütternde Zeugenaussagen

Nach diesen beiden Experten sagten die vier Zeugen aus. Beispielhaft für die Leiden der Bevölkerung sollen hier einige Kernelemente der Aussagen des vierten Zeugen wiedergegeben werden: "Paramilitärs verlangten mein Motorrad, um einen kleinen Job zu erledigen, und sagten mir, ich könne es am folgenden Morgen am Ort X wieder abholen. Als ich mich am folgenden Tag zu jenem Ort begab, sah ich denselben Paramilitär vor einer offenen Garage. Dieser wies mich an, in die Garage zu treten, dort befinde sich mein Motorrad. Widerwillig betrat ich die Garage, in der auch ein Pick-up stand, mit dem jeweils Leute weggebracht wurden. Plötzlich sah ich in einer Ecke Gildardo Fuentes am Boden gefesselt. Da wusste ich, dass etwas passieren würde. Ich wurde dann auch gefesselt, und beide zusammen wurden wir von den Paramilitärs heftig geschlagen und bedroht. Etwas später wurden wir auf dem Pick-up mit dem sinnigen Namen "Weglein zum Himmel" (Caminito al cielo) in die nahegelegene Ciénaga gebracht, wo sie uns befahlen, auszusteigen. Als ich widerwillig ausstieg, roch ich den Gestank von geronnenem Blut und sah, dass der Boden mit altem Blut bedeckt war. Gildardo und ich mussten uns je auf einer Seite des Pick-up setzen. Einer der Paramilitärs begann, mich mit einer speziellen Machete, die vorne spitz zuläuft, zu malträtieren, und versetzte mir plötzlich einen Schlag mit einer Machete an den Hals, dann wurde ich liegen gelassen. Die Paramilitärs kümmerten sich nun um Gildardo. Da hörte ich einen dumpfen Schlag und dachte: Das war Gildardos Hals! Schon halb benommen vom Blutverlust hörte ich den Einen sagen: Los komm, wir müssen sie nun herrichten! Der eine Paramilitär begab sich zu mir, öffnete mir das Hemd und begann, mir mit einer spitzen Machete in den Hals und in den Brustkorb zu stechen und auf dem Bauch herumzutrampeln. Ohne zu wissen, wie ich das aushalten konnte, stellte ich mich tot. Der Para sagte darauf: Der ist fertig! In dem Moment begann ein Geschrei: Gildardo versuchte zu fliehen. Die Paramilitärs rannten beide Gildardo nach, was ich ebenfalls zur Flucht nutzte, obschon mein Kopf halb abgetrennt war und baumelte. Ich rannte Richtung Dorf, das nur ein paar Hundert Meter entfernt war. Dort versuchte ich, mich in verschiedenen Häusern zu verstecken, aber alle Leute flehten mich an, das Haus sofort zu verlassen, da die Paramilitärs sie sonst auch umbringen würden. So musste ich mich in einem Gebüsch am Dorfrand verstecken, bis es dunkel wurde und die Paramilitärs nach erfolgloser Suche nach mir abzogen. Gildardo war mittlerweile schon tot, wie ich später erfuhr".

Am Samstag beendete der vierte Zeuge seine lange, dramatische Geschichte, dann folgte der Zeuge per Video-Film, und schliesslich trug Pater Javier Giraldo seine Erkenntnisse zu den Mechanismen der Straflosigkeit vor.

Anklage und Richtergremium sehen den Tatbestand des Genozids als erfüllt

Am Samstag kurz vor Mittag hielt dann die Anklage ein flammendes Plädoyer. Nach der Anhörung der Experten und der Zeugen ist für die Anklage klar, dass die Verbrechen begangen wurden, um sich Ländereien, Minen etc. anzueignen. Daran beteiligt sind auch nationale und multinationale Firmen wie Anglo Gold und Conquistador Mines, einige ausländische Regierungsagenturen sowie die USA und einige europäische Regierungen wie z.B. Spanien. Auf Grund dieser Beweislage kommt die Anklage zum Schluss, dass eine Absicht bestehe, ganz bestimmte nationale Gruppen auszulöschen, z.B. Campesinos oder kleine Schürfer, und dass die Ereignisse und Vorgänge im Sur de Bolívar Teil eines Vorgangs seien, der als Genozid zu beurteilen sei. Im Sur de Bolívar werden praktisch sämtliche in den verschiedenen Strafgesetzbüchern und internationalen Konventionen festgeschriebenen Verbrechen begangen, auch Kriegsverbrechen.

Die Anklage stellte eine individuelle Verantwortung und damit eine Schuld der Präsidenten Samper, Pastrana und Uribe in ihrer Eigenschaft als Oberkommandierende der Armee fest. Ebenfalls sind verschiedene Armeeeinheiten und deren Kommandanten und Mitglieder schuldig, z.B. die mobil Brigade Nr. 2. Verantwortung tragen aber auch die direkten und indirekten Nutzniesser der Vertreibungen und der gewaltsamen Enteignungen von Ländereien, so z.B. gewisse Parlamentarier, Rechtsanwälte und der Bergbauminister. Die Bergbauunternehmen sind selbstverständlich auch mitschuldig. Eine spezielle Schuld trifft die USA wegen ihrer Förderung des Söldnerwesens und des Plan Colombia. Mit der Aufforderung an die Richter, den Anträgen der Anklage zu folgen, und mit der Bitte an alle Anwesenden, für eine grosse Verbreitung des Urteils zu sorgen, schloss die Anklage ihr Plädoyer.

Anschliessend hielt die Pflichtverteidigerin ihr Schlussplädoyer. Sie wies zuerst darauf hin, dass Kolumbien ein Rechtsstaat sei, der seit 1991 eine fortschrittliche Verfassung habe. Zudem habe beispielsweise Präsident Samper 1995 die Verantwortung des Staates für dieVorfälle in Trujillo anerkannt. Heute würden die Verbrechen aber von illegalen bewaffneten Gruppen begangen, und der Staat könne deshalb nicht für deren Taten zur Verantwortung gezogen werden. Zudem würde die aktuelle Regierung für die Befriedung des Landes und die Auflösung der Paramilitärs kämpfen. Weiter führte die Verteidigung aus, dass die heutigen Kriege teilweise durch Sicherheitsfirmen wie Dyncorp geführt würden, bei denen es sich um ehemalige Militärs handle. Der Krieg sei deshalb eine wichtige Quelle für Arbeitsplätze auf der ganzen Welt. Zudem bediene sich die demokratischste Macht der Welt, die USA, deren Dienstleistungen, weshalb nichts besonders daran sei. Nach diesem Schlussplädoyer der Verteidigung zogen sich die Richter für gut drei Stunden zu Beratungen zurück.

Das Urteil

Um 18.00 Uhr verkündeten die Richter durch die Gerichtspräsidentin Sophie Thonon vor einem zum Bersten gefüllten Saal das mit grosser Spannung erwartete Urteil. Die Gerichtspräsidentin hielt zuerst folgendes fest:

Die kriminellen Aktionen, die sich auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinden des Sur de Bolívar ereigneten, sind wirtschaftlicher Natur. Dies drückt sich einerseits durch die Bestrebungen der multinationalen Firmen aus, sich der grossen Goldvorkommen zu bemächtigen. Ebenso deutlich ist das Bestreben, ein wirtschaftliches Projekt zu verwirklichen und der Bevölkerung Entwicklungsmodelle aufzuzwingen, die nur die Interessen und Bedürfnisse der entwickelten Länder berücksichtigen. Diese Länder bedienen sich für ihre Aktivitäten in Kolumbien multinationaler Konzerne aus Kanada, den USA und Europa, welche die Ressourcen Kolumbiens wie Erdgas, Kohle, Gold, Smaragde, Nickel, Wasser, Holz, landwirtschaftliche Böden und generell die ganze Biodiversität der Region ausbeuten.

In letzter Zeit wird diese Politik im Rahmen des Plan Colombia verfolgt, der entworfen wurde, um das landwirtschaftliche Modell des Landes unumkehrbar zu ändern und den Eintritt von ausländischem Kapital zu erleichtern. Aus diesen Gründen setzte die Regierung der kolumbianischen Republik in den letzten Jahren, zumindest aber seit 1995, eine Politik des Terrors um - mit Morden, gewaltsamem Verschwindenlassen, Folter, Drohungen, Hausdurchsuchungen ohne richterliche Verfügung, Zerstörung von Pflanzungen und gewaltsamen Vertreibungen, sowie Delikten gegen die öffentliche Gesundheit infolge vorsätzlicher und krimineller Verwendung von chemischen Produkten zur Besprühung der Ländereien.

Diese Politik wird durch die Streitkräfte der Republik Kolumbien, durch die Polizei und durch die vom Staat geförderten und organisierten paramilitärischen Gruppen umgesetzt. Alle diese Akteure arbeiten eng zusammen und handeln in absoluter Straflosigkeit -durch das Rechtssystem des Landes garantiert, das die begangenen Verbrechen nicht untersucht.

Das Gericht gelangte dann zu folgendem Urteil:

Durch die Zeugenaussagen, die Expertengutachten und die schriftlichen Beweise erachtet das Tribunal die vorgelegten Klagen als ausreichend untermauert und hält dafür, dass die Ereignisse die folgenden Tatbestände erfüllen:

·Genozid
·Verbrechen gegen die Menschlichkeit
·Staatsterrorismus

Das Tribunal erachtet die Schuld der Regierung der Republik Kolumbien sowie der zivilen und militärischen Behörden als vollständig erwiesen.

Das Gericht fand zudem besorgniserregende Elemente, die auch eine kriminelle Verantwortung bei der Durchführung dieser Verbrechen durch Vertreter verschiedener Regierungsagenturen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (CIA, zivile und militärische US-Behörden) sowie auch verschiedener europäischer Regierungen belegen könnten.

Das Internationale Meinungstribunal zum Fall Sur de Bolívar spricht sich entschieden dafüraus, dass die vor diesem Tribunal beklagten Ereignisse vor nationale und/oder internationale Gerichte gebracht werden, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Das Tribunal ist der Meinung, dass die aufgezeigten Verbrechen das allgemeine Bewusstsein der Menschheit beleidigen und deshalb zur Förderung der universellen Gerechtigkeit durch alle juristischen Instanzen verfolgt werden müssen.



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[1] Weitere Informationen unter www.grisnet.it/filb

[2] Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden Verbrechen, die von Staaten gefördert oder toleriert werden bezeichnet, die nicht nur das Leben, die Integrität und die Freiheit der Opfer missachten, sondern die sich auf Grund ihrer zerstörerischer Art und Weise in schwerer Weise ins Bewusstsein der Menschheit einprägen und so das soziale Netz schädigen.

[3]http://www.ropalimpia.org/tribunal01.htm;http://www.pan-uk.org/pestnews/pn26/pn26p3.htm

[4]http://www.pensamientocritico.org/tribdeuda0602.htm; http://www.alcaabajo.cu/sitio/deuda_externa/articulo/alegatoforodeudaexterna.htm

[5] http://www.colnodo.apc.org/ffi-col

[6] Siehe Monatsbericht Nr. 7/8 1999, Magdalena Medio: Integrale Menschenrechtspolitik oder transnationale Kapitalinteressen?

[7] Siehe dazu Monatsbericht Nr. 7/8 1999, Magdalena Medio: Integrale Menschenrechtspolitik oder transnationale Kapitalinteressen?

[8] Die Interventionen der Experten auf Spanisch können bei askbern@tiscalinet.ch angefordert werden.

[9] Für weitere Informationen siehe dazu unseren Monatsbericht 7/2003, Vom Fluch und Segen des kolumbianischen Rohstoffreichtums.

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